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Neue Evidenz unterstreicht differenzierten Erstlinien-Einsatz langwirksamer Nitrate beim epikardialen Spasmus

Neue Erkenntnisse zur Angina pectoris ohne obstruktive koronare Gefäßerkrankung (ANOCA) verändern das Krankheitsverständnis und das therapeutische Vorgehen grundlegend. Eine im November 2025 im European Heart Journal veröffentlichte multizentrische Studie zeigte erstmals systematisch, dass sich hinter ANOCA acht klar unterscheidbare Endotypen verbergen. Besonders bedeutsam: Rund ein Viertel aller Störungen ist vasospastischer Natur – das unterstreicht die klinische Relevanz dieser Patientengruppe. Für jeden Endotyp wurden auf der Basis eines Delphi-Konsensusverfahrens endotypspezifische Therapieempfehlungen definiert. Dies ermöglicht eine gezielte, mechanismenbasierte Therapie – mit unmittelbaren Auswirkungen auf den Einsatz langwirksamer Nitrate, wie z. B. PETN (Pentaerythrityltetranitrat, Wirkstoff von Pentalong®).  Mit der neuen Evidenz wird ihr gezielter Einsatz differenzierter eingeordnet und neu positioniert – erstmalig empfohlen in der Erstlinie beim epikardialen Spasmus und klarer Rolle in der Zweitlinie beim mikrovaskulären Spasmus.
 
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Miniatur-Wartungsarbeiter bei der Reinigung und Instandhaltung eines menschlichen Herzmodells – ein Konzept für Herz-Kreislauf-Gesundheit, Herzpflege und kardiologische Behandlung
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G-BA stellt für COLXI® einen Anhaltspunkt für einen geringen Zusatznutzen nach Myokardinfarkt fest*

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat im Rahmen der Nutzenbewertung nach § 35a SGB V für COLXI® (Colchicin 0,5 mg, 1 x tgl.) einen Anhaltspunkt für einen geringen Zusatznutzen festgestellt.¹ Damit geht der G-BA in seinem Beschluss über die vorangegangene Bewertung des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) hinaus, das einen Anhaltspunkt für einen nicht quantifizierbaren Zusatznutzen festgestellt hatte.² COLXI® ist zusätzlich zu Standardtherapien zur Prophylaxe ischämischer kardiovaskulärer Ereignisse bei erwachsenen Patient:innen mit atherosklerotischer koronarer Herzkrankheit und vor kurzem stattgefundenem Myokardinfarkt zugelassen und ergänzt damit die etablierte Sekundärprävention um einen zusätzlichen antiinflammatorischen Therapieansatz.³
 
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Wer haftet, wenn´s schiefgeht?

Frage von Dr. Hartmut Sauer
HNO-Arzt
München
und Dr. Herbert Lieske
Internist
Hamburg:

Einer Pressemeldung entnahm ich, daß die Lufthansa einem amerikanischen Passagier 4,1-Mio.-DM Schadenersatz zahlen mußte, weil er bei einem Herzanfall an Bord nur ungenügende Hilfe bekommen hatte. Aufgrund dieses Urteils werden nun Defibrillatoren, wie sie bereits bei einigen Luftlinien üblich sind, gefordert. Um sich vor Haftungsklagen zu schützen, wird von der Lufthansa eine Ausbildung des Kabinenpersonals abgelehnt mit dem Hinweis, daß fast auf jedem Flug ein Arzt unter den Passagieren sei. Kann man es einem Arzt bei solchen Schadenersatz-Forderungen überhaupt zumuten, an Bord freiwillig tätig zu werden? Wird hier nicht eine Verantwortung in ungebührlicher Weise auf Passagiere abgewälzt, die zufällig Arzt sind? Dazu kommt, daß nur die wenigsten Kollegen notfallmäßig erfahren sind, geschweige denn mit einem Defibrillator umgehen können und im Falle eines Behandlungsfehlers noch das volle Haftungsrisiko zu tragen haben.
Ich selbst habe schon 2mal auf einem Flug ärztliche Ersthilfe geleistet. Was soll ich nun als Arzt machen, wenn ich in einer solchen Situation mit Amerikanern konfrontiert werde, die bekanntermaßen regreßsüchtig sind? Soll ich mir von einem mitreisenden Angehörigen einen Regreßverzicht unterschreiben lassen oder den „Kopf in den Sand“ stecken und mich nicht zu erkennen geben? Das würde mir allerdings sehr widerstreben. Könnte auch die Fluglinie den Regreß auf den Arzt abschieben? Oder wie ist die rechtliche Situation, wenn ein Arzt zu einer teuren Zwischenlandung rät und sich später herausstellt, daß die gar nicht nötig war? Kann der Arzt dann von der Fluglinie wegen der überflüssigen Flugkosten in Regreß genommen werden?
 
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