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AMNOG ist für die Verordnung folgenlos

Abrechnung und ärztliche Vergütung , Kassenabrechnung Autor: Cornelia Kolbeck, Foto: thinkstock

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Ob für neue Medikamente ein Zusatznutzen bescheinigt wird oder nicht, kommt in den Praxen kaum an. Die Ausgaben für Arzneimittel mit und ohne Zusatznutzen steigen gleichermaßen. Hier muss sich etwas ändern, sagt die DAK.

Anlässlich der Vorstellung des zweiten AMNOG-Reports der DAK-Gesundheit bezeichnet Kassenchef Professor Herbert Rebscher das Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) – fünf Jahre nach dessen Inkrafttreten – als "für die Verordnungsentwicklung folgenlos".

In 60 von 134 durchgeführten Verfahren sei kein Zusatznutzen bescheinigt worden: "Trotzdem werden auch diese Arzneimittel von Ärzten häufig verordnet." Die Verordnungszahlen von Medikamenten ohne Zusatznutzen (+14,7 %) stiegen laut Analyse in den Jahren 2010 bis 2015 genau so stark wie die von Arzneimitteln mit Zusatznutzen (+14,2 %).

Als ein großes Problem bezeichnete Prof. Rebscher, dass die Ärzte nicht ausreichend informiert seien. Eine Umfrage des AMNOG-Reports (Zeitschriftenbeilage in "Der Hausarzt") belegt das Defizit. Die Beantwortung der 15 Fragen durch 200 Mediziner machte deutlich, dass sich nur etwa jeder zweite regelmäßig – einmal im Quartal und häufiger – über Ergebnisse von frühen Nutzenbewertungen informiert.

Es lesen auch nur 12 % der Ärzte die entsprechenden Entscheidungen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) oder die Bewertungen des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen. 60 % der befragten Ärzte beziehen ihre Informationen aus unabhängigen Nachrichtendiensten, 67 % von den Kassenärztlichen Vereinigungen.

Kommunikation passt nicht in den Praxisalltag

Professor Dr. Daniel Grandt, Vorstandsmitglied der Arzneimittelkommission der Deutschen Ärzteschaft, der wegen Erkrankung nicht zur Pressekonferenz erschien, erklärte schriftlich Verständnis für die Informationsdefizite der Ärzte. "Die Kommunikation der Nutzenbewertung ist kompliziert und passt nicht zu den ganz praktischen Fragen und der engen zeitlichen Taktung im Praxisalltag." Er bezeichnet es als sinnvoll, die wichtigsten Informationen in gängige Praxisverwaltungssysteme zu integrieren, um sie auf einen Blick verfügbar zu machen.

Große Sorgen wegen fehlender Regresssicherheit

Unabhängig von der Informationsbeschaffung wird die Nutzenbewertung von den Ärzten jedoch vielfach als entscheidend angesehen. Vier von fünf Befragten gaben an, die Ergebnisse in der Therapie zu berücksichtigen. Entscheidungen zum subgruppenspezifischen Nutzen bezeichneten zwei Drittel der Befragten als relevant.

Allerdings machen sich die Ärzte auch hinsichtlich fehlender Regresssicherheit Sorgen. Jeder zweite Arzt fürchtet Regresse bei der Verordnung, weil Medikamente mit Zusatznutzen nicht zwangsläufig auch die wirtschaftlichsten seien. 67 % gaben an, eventuelle Marktrücknahmen bei Verordnungsentscheidungen zu berücksichtigen.

Es "sollte über einen Ausschluss von Regressen diskutiert werden", schlug Prof. Rebscher vor. Das Thema müsse "bei der Neustrukturierung der Wirtschaftlichkeitsprüfung, an der Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigungen derzeit arbeiten, mit auf die Agenda". Er sprach sich auch für grundlegende Reformen beim AMNOG aus, u.a. für Änderungen bei Schiedsverfahren, um Marktrücknahmen zu vermeiden.

Laut Report waren 2015 14 Schiedsverfahren abgeschlossen. Nur zwei Wirkstoffe sind derzeit in Deutschland noch erhältlich – für eines davon ist die Marktrücknahme bereits angekündigt. Das sei "nicht im Sinne der Patienten", sagt Prof. Rebscher.

Bei AMNOG-Reform die Lebensqualität in den Fokus

Studienautor Prof. Dr. Wolfgang Greiner, Mitglied im Sachverständigenrat zur Begutachtung im Gesundheitswesen, hält es im Rahmen eines "AMNOG 2.0" für essenziell, über die Einführung einer Kosten-Nutzen-Bewertung als Basis für die freie Preisbindung zu reden. Auch sollten Effekte auf die Lebensqualität stärker beachtet werden. Bisher spielten sie kaum eine Rolle.


Quelle: Pressekonferenz der DAK-Gesundheit

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