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Der neue EBM: für Landärzte und "atypische" Hausärzte problematisch

Autor: Anke Thomas, Foto: thinkstock

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Der neue EBM kommt im Oktober. Was sich abzeichnet: Große Landarztpraxen könnten zu den Verlierern zählen und „atypisch“ tätige Hausärzte werden Einbußen hinnehmen müssen.

Der erste Teil des neuen Hausarzt-EBM kommt zum 1. Oktober, grünes Licht gab es vergangene Woche auch vom Bewertungsausschuss. Die Beschlüsse finden Sie auf http://www.institut-des-bewertungsausschusses.de/ba/beschluesse.html.

Von den ursprünglichen Reformplänen ist nur noch ein geringer Teil übrig geblieben. Ab dem 1.10. sind die wichtigsten EBM-Änderungen:

  • Die neue Versichertenpauschale wird in fünf Altersgruppen untergliedert, die automatisch von der KV zugesetzt wird,
  • eine neue versorgungsbereichsspezifische Grundpauschale wird ebenfalls automatisch zugesetzt,
  • es gibt eine zweigeteilte Chronikerpauschale,

  • das hausärztliche Gespräch wird aus der Versichertenpauschale ausgegliedert und wieder als Einzelleistung abgerechnet.

Versichertenpauschale in Zukunft niedriger

Da das hausärztliche Gespräch und die versorgungsbereichsspezifische Grundpauschale aus der Versichertenpauschale herausgenommen werden, wird diese künftig deutlich niedriger ausfallen. So wird es zu Umverteilungen kommen.

Verlierer des EBM ab Oktober werden die „atypischen“ Hausärzte sein. Das haben auch Simulationsberechnungen bestätigt. Zu den atypischen Hausärzten zählen diejenigen, die z.B. vermehrt Leistungen wie Schmerztherapie, Akupunktur, Psychotherapie oder Phlebologie erbringen. Diese Ärzte erhalten für Patienten, bei denen sie die aufgeführten „K.o.“-Leistungen durchführen, keine versorgungsbereichsspezifische Grundpauschale mehr.

Landärzte mit vielen Scheinen könnten ins Schleudern kommen

Durch die niedrigere Versichertenpauschale könnten auch Landärzte mit vielen Scheinen in negativer Hinsicht betroffen sein. Denn bei den Simulationsberechnungen wurde davon ausgegangen, dass bei jedem zweiten Patienten ein zehnminütiges Gespräch stattfinden wird. Ganz zu schweigen davon, dass in der Versichertenpauschale fakultativ ein Gespräch von zehn Minuten enthalten ist.

Das heißt, wenn der Arzt bei seinen Patienten beim ersten Quartalsbesuch ein Gespräch abrechnen möchte, muss er mit diesem mindestens 20 Minuten gesprochen haben. Diese Zeit fließt auch in das Tagesprofil ein! Hausärzte auf dem Land bzw. Praxen mit vielen Scheinen, die täglich überdurchschnittlich viele Patienten behandeln, dürften keine Zeit haben, um so viele Gespräche durchzuführen. Das wurde auch kritisch in der KBV-Vertreterversammlung diskutiert.

Außerdem wurde von einigen kritisiert, dass die Simulationsberechnungen nur sehr bedingt aussagekräftig sind. Trotzdem wurden die Änderungspläne am Ende von der Vertreterversammlung und auch dem Bewertungsausschuss abgesegnet. Bereits vor der Sondervertreterversammlung wurde beschlossen: Die Internisten ohne Schwerpunktbezeichnung zählen künftig zu den Grundversorgern. Internisten mit Schwerpunkt nicht.

Mit den EBM-Änderungen wird bekanntlich nicht mehr Geld ins System kommen. Die KBV erhofft sich von den Reformschritten, dass die hausärztliche Tätigkeit so besser abgebildet und die Position bei künftigen Honorarverhandlungen mit den Krankenkassen verbessert wird.

Detailliertere Analysen zum neuen EBM, der ab Oktober in Kraft tritt, finden Sie in Kürze hier und in unserer Print-Ausgabe der Medical Tribune.

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