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600 Euro Entschädigung wegen Flugverspätung

Autor: Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller, Foto: Thinkstock

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Sicherheit geht vor Pünktlichkeit. Aber eine Verspätung durch einen technischen Fehler müssen Fluggäste nicht hinnehmen, so das Amtsgericht Frankfurt.

Das Amtsgericht Frankfurt urteilte, dass Passagieren eine Ausgleichszahlung zusteht, wenn der Flug wegen technischer Probleme abgebrochen werden muss und es deshalb zu massiver Verspätung kommt.

Im zu entscheidenden Fall wollte die Klägerin von Frankfurt am Main über Abu Dhabi nach Bangkok reisen. Nach planmäßigem Start wurde der Flug wegen eines technischen Defekts an einem Triebwerk, der auf einem versteckten Fabrikationsfehler beruhte, abgebrochen.

Daraufhin kehrte die Maschine nach Frankfurt zurück. Die Klägerin wurde auf einen späteren Flug umgebucht. Dies hatte aber zur Folge, dass sie ihren Anschlussflug nicht mehr erreichte. Sie forderte daraufhin 600 Euro Ausgleichszahlung.

Das Gericht gab ihr Recht. Denn technische Defekte seien grundsätzlich kein außergewöhnlicher Umstand, wie sie beim Betrieb eines Flugzeuges gelegentlich auftreten können. Nur wenn ein solcher vorliegt, zum Beispiel infolge eines Streiks oder massiven Unwetters, ist die Airline nach derzeitigem Recht von der Zahlung einer Ausgleichsleistung entbunden.

Amtsgericht Frankfurt, Urteil vom 18.10.2013 , Az.: 30 C 1848/12 (47)

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