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AOK Bayern fordert von Hausärzten 12,5 Millionen Euro zurück

Gesundheitspolitik Autor: Klaus Schmidt

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Der "soziale Frieden" zwischen dem Bayerischen Haus­ärzteverband und der AOK Bayern ist seit Ende 2014 empfindlich gestört. Die Kasse warf 2700 bayerischen Hausärzten vor, falsch abgerechnet zu haben. Sie fordert 12,5 Millionen Euro zurück.

Den Ärzten wurde ein Ultimatum von 30 Tagen gesetzt. Die Einzelforderungen pro Praxis belaufen sich auf bis zu 100 000 Euro.

Beim Haus­ärzteverband spricht man von einem "unfreundlichen Akt". Dr. Dieter Geis, Chef des Bayerischen Hausärzteverbandes (BHÄV) wundert sich, dass die AOK zweieinhalb Jahre lang vermeintliche Forderungen gesammelt hat, ohne einmal Kontakt mit dem Verband aufzunehmen. "Dieses Vorgehen kurz vor Weihnachten ist perfide."

85 bzw. 130 Euro Honorar für Beratung zur Polypharmazie

Stein des Anstoßes ist die sachlich-rechnerische Abrechnungskorrektur der im Hausarzt-Vertrag vereinbarten Arzneimitteltherapie­optimierung. Die Leistung betrifft die Erfassung der Gesamtmedikation von Patienten, die dauerhaft mindestens sechs Arzneimittel einnehmen.

Ein Ziel hierbei ist, nachteilige Wechselwirkungen festzustellen. Außerdem soll geprüft werden, ob eine Umstellung auf Rabattvertragsarzneimittel möglich ist. Die Leistung ist bei einem Patienten maximal zweimal im Jahr abrechenbar. Das Honorar für die Beratung beträgt 85 Euro (ohne Betreuungsperson) bzw. 130 Euro (mit Betreuungsperson).

Sachlich-rechnerische Berichtigung durch die Kasse

Offenbar geht die AOK davon aus, dass auch in Fällen, in denen Patienten weniger als sechs Medikamente einnehmen, die Leistung fälschlich angesetzt worden ist.

Das Vorgehen der Krankenkasse gegenüber den betroffenen Haus­ärzten empört den BHÄV-Vorsitzenden Dr. Geis: "Nachdem die AOK Bayern mehrfach in Gerichtsverfahren gegen den Bayerischen Hausärzteverband unterlegen war, greift sie jetzt zur Honorarkeule und fordert ungerechtfertigt horrende Summen von den Ärzten."

Die AOK verstoße mit der behaupteten sachlich-rechnerischen Berichtigung auch gegen vertragliche Vorgaben. Sie sei weder berechtigt noch verpflichtet, Hausärzte ohne Einhaltung des vorgesehenen Prüfverfahrens und bei Feststellung einer Überzahlung zur Rückzahlung von Korrekturbeträgen aufzufordern, so der BHÄV.

Schon gar nicht dürfe sie die Ärzte zur direkten Zahlung auffordern, ohne ihnen die Möglichkeit der Einrede oder des Widerspruchs einzuräumen und ohne vorher den Hausärzteverband zu informieren. Die den Rückforderungen zugrunde gelegten Daten hätten von der AOK mit dem BHÄV abgestimmt und zusammen geprüft werden müssen.

Hausärzteverband grübelt über die Strategie der AOK

Diese AOK-Aktion sei kein Einzelfall, betont Dr. Geis. Erst kürzlich habe die Prüfungsstelle Ärzte in 
Bayern massenhaft von der AOK angestoßene Regressforderungen für das Medikament Aggrenox® verschickt. Es darf seit 1. April 2014 nicht mehr als Kassenleistung abgerechnet werden. Erst als die Haus­ärzte massiv protestierten, zog die Prüfstelle ihre Forderungen zurück und erklärte ihr Verhalten mit einem "Computerfehler".

BHÄV-Chef Dr. Geis stellt die Frage, ob die AOK-Führung versorgungspolitische Fragen ausschließlich der Gewinnmaximierung unterordnen möchte. Wenn dem so sei, sollte man überlegen, ob nicht personelle Konsequenzen gezogen werden müssen.

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