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Arzneimodell von KBV und ABDA als Notnagel

Gesundheitspolitik Autor: Jost Küpper

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Die KV Westfalen-Lippe wurde lange als heißer Favorit dafür gehandelt, das sog. ABDA/KBV-Modell zur verbesserten Arzneimittelversorgung auszuprobieren. Doch KV-Chef Dr. Wolfgang-Axel Dryden & Co. steuern zunächst mit den regionalen Kassen ein eigenes Programm zum Medikationsmanagement an. Nur wenn das nicht klappt, bieten sie an, den Tester nach § 64a SGB V zu spielen.

Die Ausgangspunkte des 64a sind eine Wirkstoffliste für den Praxisalltag, ein Aussuchen der tatsächlichen Medikation durch den Apotheker und eine gemeinsame Patientenführung/Beratung durch beide Heilberufe. Das Projekt stieß beim Hausärzteverband wegen der neuen Rolle der Apotheker auf Ablehnung. Diese Bedenken teilt die KV.

Zweiter Stolperstein: 64a-Testärzte können auch nach Jahren noch finanziell zur Ader gelassen werden, wenn sich die Kassen-Mehraufwendungen beim Arznei-Experiment nicht wieder einspielen. Das ist für die KV kein Deal. Sie will lieber ein regionales, arztgestütztes Medikationsmanagement plus Arzt-Honorare ohne Rückrufklausel.


Damit hat die KV Thüringen als ABDA/KBV-Tester die Pole-Position.

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