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BÄK-Regeln für Quereinstieg in die Allgemeinmedizin

Gesundheitspolitik Autor: Michael Reischmann

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Die Empfehlungen der Bundesärztekammer zum Quereinstieg von Fachärzten in die Allgemeinmedizin finden Zustimmung.

Hausarzt Dr. Johannes Fechner, KV-Vize in Baden-Württemberg, sieht im Quereinstieg von Fachärzten in die Allgemeinmedizin eine erfolgversprechende Maßnahme gegen einen Hausärztemangel. Die KV stellt für diese Weiterbildung sogar eine Förderung in Aussicht.

Für Quereinsteiger obligatorisch, so die Bundesärztekammer (BÄK) in ihren Empfehlungen, ist eine 24-monatige Weiterbildung in der hausärztlichen Versorgung sowie ein 80-stündiger Kurs in Psychosomatischer Grundversorgung. Ein 80-stündiger Orientierungskurs Allgemeinmedizin ist fakultativ. Die Zulassung zur Facharztprüfung Allgemeinmedizin soll Weiterzubildenden nur erteilt werden, wenn sie den Erwerb der regulären Inhalte nachweisen können.

Teilnehmer müssen bis zum 31.12.2015 mit der Weiterbildung im ambulanten Bereich begonnen haben. Ob das Programm verlängert wird, entscheiden die Kammern nach einer Evaluation.

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