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BDI: Hausärztliche Internisten brauchen separate EBM-Honorierung

Gesundheitspolitik Autor: Klaus Schmidt

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Der neue § 116b SGB V zur ambulanten spezial­ärztlichen Versorgung (ASV) wird inzwischen von der Mehrzahl der ärztlichen Berufsverbände positiv gesehen, so auch vom Berufsverband Deutscher Internisten (BDI).

Mit Stolz wies BDI-Präsident Dr. Wolfgang Wesiack beim 50. Bayerischen Internistenkongress in München darauf hin, dass der BDI der erste Berufsverband war, der öffentlich festgestellt hat, dass der neue Paragraf ein Fortschritt gegenüber dem alten § 116b sei, der letztlich die Öffnung der Krankenhäuser für die ambulante Versorgung bedeute.

Die Kunst bestehe jetzt darin, betonte Dr. Wesiack, für gleich lange Spieße bei Praxen und Krankenhäusern zu sorgen. „Es muss eine Win-Win-Situation für alle Seiten, vor allem für die Patienten, entstehen.“

Ohne die Länder wird es nichts mit dem 3. Sektor

Ulrike Flach, Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium, stimmte dem zu. Nach der fünfstündigen Anhörung im Gesundheitsausschuss sei noch nichts endgültig beschlossen. Flach geht davon aus, dass der grundsätzliche Vorbehalt der Länder gegen die ASV nicht mehr aufrecht erhalten wird. Aber auch wenn das Gesetz nicht zustimmungspflichtig ist, will die Regierung die Zusammenarbeit mit den Ländern pflegen. Sie werden für die regionale Umsetzung gebraucht. Weder die ambulanten noch die stationären Versorger dürften Verlierer sein. Jeder, der hochqualifiziert sei und die Voraussetzungen erfülle, dürfe die Leistungen der ASV erbringen. Sie unterliegen weder einer Mengenbegrenzung noch der Budgetierung.

Facharztstatus statt -standard festlegen!

Man müsse die Situation mit dem alten § 116b betrachten, argumentierte Dr. Hans Friedrich Spies, Zweiter Vizepräsident des BDI. Dann erkenne man, dass ein Paradigmenwechsel stattfinde hin zu dem, was die Ärzteschaft seit Jahren fordere, nämlich die Anbindung der Leistungserbringung an die Qualität.

Im Gesetzentwurf ist bei der ASV von Facharztstandard die Rede. Das bedeute fürs Krankenhaus, dass auch ein Arzt in Weiterbildung die Leistungen erbringen könne. In der Praxis sei es aber stets ein Facharzt. Deswegen besteht Dr. Spies darauf, den Facharztstatus anstelle des Facharztstandards zu verlangen – auch im Krankenhaus. Für die Niedergelassenen müssten dieselben Bedingungen gelten wie für die Kliniken, die einen Verbotsvorbehalt haben, d.h., alles, was nicht ausdrücklich verboten ist, darf erbracht werden.

Von dreiseitigen ASV-Verträgen zwischen KBV, Krankenhäusern und Krankenkassen hält die Politikerin Flach eher wenig. Sie möchte lieber den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) damit befassen, während die ärztlichen Verbände dreiseitige Verträge bevorzugen würden. „Noch ist alles in der Diskussion.“ Dr. Spies fürchtet, dass der G-BA durch die Hintertür ein Einkaufsmodell einführen könnte, was für die Niedergelassenen nicht akzeptabel wäre.

Internisten beheben den Mangel an Hausärzten

Froh zeigte Flach sich auch über die geplante Regionalisierung der Vergütung. „Das ist eine große Chance für die KVen.“

Aus Sicht des BDI ist auch eine flexiblere Bedarfsplanung wichtig. Nach längeren Überlegungen sei der Berufsverband zu der Ansicht gekommen, keine Aufspaltung der Internisten in ihre Schwerpunkte in der Bedarfsplanung zu akzeptieren, so Dr. Wesiack. Besonders am Herzen liege dem Verband die Stärkung der hausärztlichen Versorgung durch hausärztlich tätige Internisten. Der BDI fordert, dass diese auch im EBM eine eigene Gruppe bilden mit einer eigenen Honorierung, die sich deutlich von der Allgemeinmedizin abhebe. „Das ist nach meiner Ansicht ein Weg, den Mangel in der hausärztlichen Versorgung zu beheben.“

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