Telekonsil stärkt Versorgung Betriebskrankenkassen setzen beim DFS auf vernetzte Praxen

Gesundheitspolitik Autor: Michael Reischmann

Die Befundabklärung und kollegiale Beratung per Telemedizin sparen Zeit. Die Befundabklärung und kollegiale Beratung per Telemedizin sparen Zeit. © sorbetto – gettyimages

Die Hausarztzentrierte Versorgung der Betriebskrankenkassen in Bayern ist um zwei telemedizinische Module erweitert worden, darunter das „Diabetisches-Fußsyndrom-Konsil“.

Hausärzt*innen, die am BKK-HzV-Vertrag Bayern teilnehmen, können seit Juli Patient*innen mit unklaren Hautveränderungen (Derma-Konsil) oder mit Diabetes und Hautveränderungen am Fuß (DFS-Konsil) telemedizinisch betreuen. Partner des Vertrags nach § 140a SGB V sind die DDG, das Fußnetz Bayern, der Berufsverband der Deutschen Dermatologen, der Bayerische Hausärztinnen- und Hausärzteverband sowie der BKK-Landesverband Bayern und die GWQ Service Plus GmbH. Eine Liste der teilnehmenden Kassen ist einsehbar unter www.hausarztkonsil.de.

Über diese Plattform initiieren die Hausärzt*innen ein telemedizinisches Konsil direkt aus ihrer Praxis, indem sie eine registrierte Fachärztin bzw. einen Facharzt auswählen. Diese werden benachrichtigt, dass eine Anfrage vorliegt. Sie loggen sich in das System ein. Auf Basis der übermittelten Befunddaten nehmen sie eine Bewertung vor, geben eine Diagnoseeinschätzung ab sowie eine Therapie-/Versorgungsempfehlung. Die fachärztliche Antwort soll möglichst innerhalb von 24 Stunden bzw. nach maximal drei Werktagen der Hausarztpraxis vorliegen. Auch eine Vorstellung bei einer weiteren Fachärztin oder einem Facharzt ist möglich, wenn der Sachverhalt für das Telekonsil zu komplex ist. Das Konsil wird durch die Hausärzt*innen beendet, wenn deren Fragestellung ausreichend beantwortet oder eine Verdachtsdiagnose bestätigt wurde. An die freiwillige Teilnahme am Modulvertrag sind die HzV-Versicherten mindestens ein Jahr gebunden.

Telemedizinisches Konsil wird mit 55 Euro honoriert

„Wir freuen uns, mit diesem Telekonsil zum Diabetischen Fußsyndrom allen anfragenden Therapeuten inklusive Pflege und Wundmanagement eine einfache und schnelle Ersteinschätzung zu bieten“, sagt Dr. Arthur Grünerbel, Vorsitzender des Fußnetzes Bayern. „Wir erwarten von diesem Telekonsil einen neuen Schub für unsere Wunddokumentation, die den Fortschritt durch Digitalisierung auf eine neue Ebene heben kann.“ Auf der Website des Fußnetzes heißt es: „Dies ist die erste telemedizinische Anwendung, die auch adäquat honoriert wird mit 55 Euro pro Konsil.“

Zum Leistungsinhalt gehört: Abrufen der telemedizinischen Konsilanfrage, Sichtung und Prüfung der übermittelten Untersuchungsberichte/Bildbefunde, Erstellen eines Konsilberichts einschließlich Diagnoseeinschätzung und Empfehlung zum weiteren Vorgehen sowie therapeutischer Maßnahmen und Rückmeldung an die anfragenden Hausärzt*innen. Eine Verlaufskontrolle wird mit 22 Euro honoriert (für max. drei Quartale je durchgeführtem Telekonsil). Lässt sich ein Fall nicht abschließend begutachten, weil eine persönliche körperliche Untersuchung erforderlich ist, wird der Abbruch des Konsils mit 16,50 Euro vergütet.

DDG Geschäftsführerin Barbara Bitzer betont, wie wichtig es ist, „dass Fußläsionen schnell und möglichst unkompliziert begutachtet und leitliniengerecht versorgt werden“. Hier komme der Zusammenarbeit zwischen Hausärzt*innen und Diabetolog*innen mit ausgewiesener DFS-Expertise eine besondere Bedeutung zu. „Richtungsweisend sind dabei die Diagnose- und Beurteilungsstandards der AG Diabetischer Fuß der DDG. Mit der telemedizinischen Betreuung werden multiprofessionelle Strukturen deutlich besser verzahnt.“

Quelle: Medical-Tribune-Bericht