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Bundesversicherungsamt deckt rechtswidriges Verhalten der Kassen auf

Gesundheitspolitik Autor: Cornelia Kolbeck

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Die Kritik des Präsidenten des Bundesversicherungsamtes, Dr. Maximilian Gaßner, an den gesetzlichen Krankenkassen ist anlässlich der Vorlage des Tätigkeitsberichtes 2013 erneut heftig. Von Rechtsbruch ist die Rede und vom Negieren der Vorschriften.

 "Unabhängig von dem falschen Glauben mancher Krankenkassenvorstände, dass der Kassenwettbewerb quasi automatisch Qualität und Wirtschaftlichkeit der Versorgung garantiere, ist festzuhalten, dass ein Kassenwettbewerb nur im Rahmen der vorgegebenen Rechtsvorschriften und rechtlichen Zuständigkeiten eröffnet ist", so der Präsident des Bundesversicherungsamtes, Dr. Maximilian Gaßner.

Kritisiert wird im Bericht zum Beispiel eine bestimmte Prämienpraxis. Weil Kassen teure Blue-Ray-Player, Elektrorasenmäher, E-Book-Reader oder Einkaufsgutscheine nicht direkt an Neumitglieder abgeben dürfen, wird der Umweg über vergleichende Kassenportale genutzt. Verboten, sagt die Aufsicht.

Komplette Stromkosten für Haushalte übernommen

Ein weiteres Thema, mit dem sich das Bundesversicherungsamt befasste, waren die Stromkosten, welche Krankenkassen für die Nutzung von Hilfsmitteln bezahlen.

Mehrere Versicherte hatten sich deshalb an die Aufsicht gewandt. Fakt ist, die Krankenkassen sind verpflichtet zu zahlen, sie tun dies auch über Pauschalen oder tatsächliche Kosten.

Kritisch sah das Amt allerdings, dass in Einzelfällen für den Betrieb von Hilfsmitteln Zahlungen erfolgten, die bis zu 100 % der für den gesamten Haushalt anfallenden Stromkosten abdeckten.

Kassen verschleierten Werbeausgaben als Geschäftsbedarf

Auch das Budget für Werbemaßnahmen, welches von der Mitgliederstärke einer Kasse bestimmt ist, wurde unter die Lupe genommen. Hierbei kam zutage, dass eine Kasse das zulässige Werbebudget zum wiederholten Mal und mit ca. 1 Mio. Euro um fast das Doppelte überschritten hatte.

Zudem versuchen offenbar einige Krankenkassen, Ausgaben für Werbung – zum Beispiel 300 000 Euro für eine Werbeagentur – durch das Buchen auf Konten z. B. für Beschäftigungsentgelte oder Geschäftsbedarf zu verschleiern.

Rechtswidriges Verhalten wurde auch bei Selektivverträgen aufgedeckt. Gaßner stellt deshalb noch einmal klar: "Recht setzt der Gesetzgeber und sonst niemand und schon gar nicht der, der es durch Rechtsbruch negiert."

Zahlreiche Mängel bei Selektivverträgen

Wie sich zeigte, wurde 2013 unter anderem die Vorlagepflicht für Verträge nicht vollumfänglich eingehalten. In einem Fall waren 19 von 24 geschlossenen Verträgen nicht angezeigt worden.

In einem anderen Fall wurde ein Hausarztvertrag zur Verschleierung des nicht eingehaltenen gesetzlich vorgeschriebenen Refinanzierungsvorbehaltes und zur Umgehung der Vorlagepflicht einem anderen Vertragstyp zugeordnet.

Laut Gaßner mangelt es bei Selektivverträgen insbesondere an der Einhaltung der in Richtlinien und verbindlichen medizinischen Standards geregelten Schutzvorschriften zugunsten der Versicherten.

Medizinische Standards müssen eingehalten werden!

Diese dürften "nicht aus Einsparungsgründen über Bord geworfen werden", mahnt der oberste Prüfer.

2013 wurden insgesamt 1 268 Verträge zur besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung (§ 73c SGB V) und zur integrierten Versorgung (§§ 140a ff. SGB V) beim Bundesversicherungsamt bzw. den (bis zu 16) Landesaufsichten angezeigt.

Grund für Beanstandungen war u.a., dass den Verträgen  kein integriertes Versorgungskonzept zugrunde lag, die Leistungserbringer nicht über die erforderliche Zulassung verfügten oder zwingende datenschutzrechtliche Anforderungen nicht erfüllt wurden.

In einigen Fällen drängte das Amt  darauf, dass der wesentliche Vergütungsanteil in die medizinische Versorgung und nicht an die Managementgesellschaften fließt.

Kassen steuerten Versicherte aus rein wirtschaftlichen Gründen 

Kritik übte das Amt auch an der Nichtumsetzung flächendeckender Hausarztverträge: "Bei den bestehenden Verträgen gibt es nach wie vor Probleme, die meist die finanzielle Seite betreffen."

Zudem ist der Trend, Aufgaben der Krankenkassen "outzusourcen" oder die Versicherten aus rein wirtschaftlichen Gründen "zu steuern", ungebrochen.

Der Deutsche Hausärzteverband sieht sich bestätigt. Die Ursache sei "völlig richtig benannt", so der Bundesvorsitzende Ulrich Weigeldt. Viele Kassen wirkten dem reibungslosen Ablauf beim Abschluss von Selektivverträgen entgegen.

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