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CDU/CSU: Ohne Arztbesuch direkt zum Therapeuten

Autor: Anke Thomas, Foto: thinkstock

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Die CDU/CSU-Fraktion will die Stellung von Krankengymnasten, Physiotherapeuten, Logopäden etc. deutlich aufwerten. Diese sollen nicht nur mehr Geld für ihre Tätigkeit erhalten, sondern auch mehr Versorgungsverantwortung übernehmen. Ein Arztbesuch könnte damit überflüssig werden.

Heilmittelerbringer leisten bereits einen erheblichen Beitrag bei der ambulanten Versorgung von Patienten, sie müssen aber besser vergütet und noch direkter in die Versorgungsverantwortung eingebunden werden, heißt es in einem Positionspapier der CDU/CSU-Bundestagsfraktion.

Wenn Therapeuten Diagnose-, Therapie- und Ergebnisverantwortung erhalten, könnte die Versorgung der Patienten deutlich verbessert werden, ist die Union überzeugt. Die Politiker versprechen sich davon große Vorteile: So könnten Mehrfachuntersuchungen (Überweisungen, bildgebende Verfahren bzw. Röntgen) vermieden, Kosten für eine begleitende Arzneimitteltherapie reduziert, eine stationäre Aufnahme vermieden und die Anzahl der Krankheitstage verringert werden.

Modellversuche hätten Vorteile bereits bewiesen

Modellversuche mit Krankenkassen und weiteren Beteiligten hätten bereits gezeigt, dass Patienten von „autonom erbrachten Behandlungen z.B. in der Physiotherapie in stärkerem Ausmaß profitieren als im Vergleich zu Behandlungen, die durch eine vertragsärztliche Verordnung vorgegeben werden“.

Im Positionspapier stellt die CDU/CSU verschiedene Forderungen auf. Dazu gehört beispielsweise, dass die Vergütung der Heilmittelerbringer von der Grundlohnsumme entkoppelt werden soll. Außerdem soll ein Direktzugang zu qualifizierten Therapeuten ohne vorherigen Arztkontakt bzw. dessen Verordnung erprobt werden.

KBV sieht Pläne der Union äußerst kritisch

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) sieht die Pläne der Unionsfraktion kritisch. Die Diagnose- und Indikationsstellung sowie die Festlegung der notwendigen Menge müssten in jedem Fall beim behandelnden Arzt verbleiben, betont die KBV. Nur der Arzt kenne die gesamte Krankheitsgeschichte des Patienten. Daher komme dem Arzt eine unverzichtbare Entscheidungs- und Koordinierungsrolle zu.

Ein Wegfall des ärztlichen Verordnungsvorbehalts könnte zu einem Schaden für Patienten führen, da die erforderliche differenzialdiagnostische Betrachtung nicht sichergestellt wäre und so möglicherweise Krankheiten nicht erkannt werden könnten, kritisiert die KBV weiter.

Die CDU/CSU-Fraktion hat das Positionspapier Ende März offiziell verabschiedet, es soll nun mit dem Koalitionspartner abgestimmt werden. Aus den Reihen der SPD habe es bereits positive Signale gegeben, vermeldet der CDU-Bundestagsabgeordnete Dr. Roy Kühne auf seiner Homepage. Der Politiker und ehemalige Physiotherapeut hofft auf eine schnelle Umsetzung und Einbringung der Forderungen in eines der geplanten Gesetzgebungsvorhaben. Er werde jetzt nicht mehr lockerlassen, verspricht Dr. Kühne.



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