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Dr. Köhlers KV-Bilanz: „Wir sind gut!“

Gesundheitspolitik Autor: Michael Reischmann

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Eine Gesundheitsreform bekommen, die die KV als Gestalter stärkt. Die Fraktionsbildungen FALK und LAVA ohne Selbstzerfleischung überstanden. Dr. Andreas Köhlers Jahresfazit „Wir sind gut!“ und das Lob der Delegierten sorgten für Adventsstimmung auf der KBV-Vertreterversammlung – bis Dr. Carl-Heinz Müller mit der Ankündigung seines Rücktritts jäh den Stecker zog.

Der 56-jährige Trierer Allgemeinarzt Dr. Müller, der seinen Abgang – neun Monate nach seiner Wiederwahl zum KBV-Vize – mit der ihm vom GKV-Spitzenverband in der gematik gestohlenen Lebenszeit sowie einem tief erschütterten Vertrauensverhältnis zur GKV-Frontfrau Dr. Doris Pfeiffer (die ihm 2012 als Vorsitzende der gematik-Gesellschafterversammlung nachfolgt) begründete, will sich ab Anfang 2012 mehr der Familie und der Praxis widmen.

So gesehen hätte es dramaturgisch eher gepasst, wenn KBV-Chef Dr. Köhler seinen Lagebericht mit Analogien zu diesjährigen Top-Themen wie Burnout und (Euro-)Vertrauenskrise garniert hätte. Er spannte aber den Bogen mit dem „Wutbürger“, dessen lauter Protest nicht die mehrheitliche Haltung der schweigenden Masse widerspiegelt – siehe Volksabstimmung zum Bahnhofsprojekt Stuttgart 21. Soll heißen: Die Karawane der Kritiker zieht weiter, die KV bleibt eine Instanz.


Und tatsächlich liest sich die Reformbilanz der Körperschaft gut:

  • In der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (§ 116b) für seltene Erkrankungen sowie solche mit besonderen und schweren Verläufen erfolgt die Vergütung einzelleistungsbezogen ohne Mengensteuerung. Dr. Köhler: „Das kommt einem Kostenerstattungsverfahren schon sehr nahe.“

  • Die Honorarverteilung erfolgt wieder regionalisiert. Allerdings wird das Vergütungsniveau in den KVen, deren Behandlungsbedarf unter dem Bundesdurchschnitt liegt, nicht auf mindestens diesen angehoben.

  • Die Bedarfsplanung wird flexibler und soll besser auf den tatsächlichen Bedarf vor Ort eingehen. Deren Ausgestaltung kann erhebliche Auswirkungen auf den Praxisverkauf haben, weil viele neue freie Arztsitze in einer Planungsregion entstehen oder die KV die Praxis zum Abbau von Überversorgung aufkauft.

  • Das ABDA-KBV-Modell für die Arzneimittelverordnung (Wirkstoffverordnung, Medikationskatalog, Medikationsmanagement) kann in Modellvorhaben erprobt werden.

  • Der Grundsatz „Beratung vor Regress“ wird gestärkt. Keine Wirtschaftlichkeitsprüfung mehr für Heilmittel-Langzeitverordnungen.

Der KBV-Chef erhielt für seine „politische Rede“ viel Lob – auch vom Medi-Vorsitzenden Dr. Werner Baumgärtner, der das KV-System zur Zusammenarbeit bei den Selektivverträgen aufrief. Solch eine Annäherung deutet sich auch bei der von Medi und dem Haus­ärzteverband als „Kassentrojaner“ deklarierten gevko-Schnittstelle des AOK-Bundesverbandes und der KV-Telematik-Arge an. Mit ihr könnten alle Selektivverträge der Kassen per Praxisrechner genutzt werden. Die Schnittstelle soll laut KBV als „open source“ ins Internet gestellt werden und kann von Softwarehäusern und Vertragspartnern verwendet werden. Die Verbände wollen keine Direkt-Abrechnung zwischen Arzt und Krankenkasse.

Eine Zusammenarbeit zwischen KBV und dem NAV-Virchow-Bund gibt es bei künftigen Befragungen von Ärzten und Psychotherapeuten. Das Meinungsforschungsinstitut infas soll Anfang 2012 die Stimmung an der Basis repräsentativ abfragen.

Dass laut MLP-Gesundheitsreport Ärzte und Versicherte die Gesundheitsversorgung heute positiver bewerten als noch vor vier Jahren und 82 % der Ärzte mit ihrer wirtschaftlichen Lage zufrieden sind, zeigt für Dr. Köhler, „dass wir als KBV und KVen gute Arbeit geleistet haben!“

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