Anzeige

Ein gutes Jahr für die Hausärzte - trotz Störfunk aus Bayern

Gesundheitspolitik Autor: Michael Reischmann

Anzeige

Beim Neujahrsempfang des Hausärzteverbandes sprach Bundesvorsitzender Ulrich Weigeldt von „Nickeligkeiten“, die die Freude über die ansonsten so positiven Aussicht auf das Jahr 2015 trübten. Und meinte damit den Zwist zwischen seinem Verband und der AOK Bayern.

Das Vorgehen der AOK Bayern in den vergangenen Wochen sei nicht nur vertragswidrig, sondern gegenüber den Hausärzten auch „in höchstem Maße respektlos“, verkündete Weigeldt per Pressemitteilung. Die Kasse sei offensichtlich an einer Blockade der hausarztzentrierten Versorgung (HzV) interessiert.

Anlass für Weigeldts Worte ist das Vorgehen der AOK bei knapp 2700 HzV-Ärzten. Diesen war kurz vor Weihnachten mitgeteilt worden, dass sie Leistungen zu Unrecht abgerechnet hätten, insbesondere bei der Arzneimittelberatung. Die AOK stellte deshalb Rückforderungen in Höhe von insgesamt 12,5 Millionen Euro.

Rückforderung wird mit der Honorarzahlung verrechnet

Der Bayerische und der Deutsche Hausärzteverband werfen der Kasse rechtswidriges Verhalten vor. Sie hätte ihre Rückforderungen mit dem Verband und der HÄVG zunächst abstimmen müssen und sich nicht direkt an die Ärzte wenden dürfen.

Die AOK widerspricht. Sie sei zu den Rückforderungen gesetzlich verpflichtet und vertraglich berechtigt. Einige Hundert Ärzte haben laut AOK bereits gezahlt. Soweit inhaltliche Einwände vorgebracht wurden, würden diese geprüft. Bislang hätten sich die Abrechnungsfehler allerdings bestätigt. In den Fällen, in denen keine Einwände gegen die Rückforderung eingegangen sind, will die AOK jetzt die Forderung mit der Honorarzahlung verrechnen.

AOK erwägt Klage gegen Schiedsspruch zur HzV

Die Kasse versuche seit Jahren, sich ihrer gesetzlichen Verpflichtung zu entziehen, ihren Versicherten eine HzV anzubieten, moniert der Haus­ärzteverband. So meldete die AOK jüngst, dass sie eine Klage beim Sozialgericht München erwägt. Denn der Ende 2014 erlassene Schiedsspruch zum HzV-Vertrag sei „rechtswidrig und nicht umsetzbar“, die Handlungsfähigkeit der AOK könne dadurch massiv eingeschränkt werden.

AOK-Chef Dr. Helmut Platzer kritisiert, dass „ohne gesetzliche Grundlage“ ein neuer Beirat mit weitreichenden Entscheidungskompetenzen vorgesehen wurde, der „als quasi dauerhaftes Schiedsamt“ fungieren solle. Außerdem stört ihn, dass der Vertrag bei Kündigung so lange weitergelten soll, bis ein neuer Vertrag finanzwirksam wird. „Damit ist der Vertrag faktisch unkündbar für die AOK – dies ist rechtswidrig.“ Und für die Vergütungsvorschläge des BHÄV, die ein „deutliches Honorarplus“ bedeuten würden, verlangt Dr. Platzer auch mehr Leistungen.

Positiven Aussichten auf die Gesetzgebung 2015

Für die Beseitigung solcher Hemmnisse beim Ausrollen der HzV würde sich der Hausärzteverband in einzelnen Bundesländern über weitere politische Unterstützung freuen. Aber im Großen und Ganzen hat Verbandschef Weigeldt hier nichts zu meckern. Im Gegenteil, beim Neujahrsempfang des Verbandes lobte er gegenüber Bundesgesundheitsminister Gröhe die „andere Atmosphäre“ sowie die positiven Aussichten auf die Gesetzgebung 2015. „Ich freue mich auf die weitere Zusammenarbeit“, rief wiederum der Minister den Ärzten zu.

Wie sehr ihm an der Sicherung der hausärztlichen Versorgung gelegen ist, machte Gröhe an einigen Beispielen fest: Mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz wird es künftig den KVen – generell und nicht nur bei Unterversorgung – möglich sein, einen Strukturfonds zu bilden.

Gröhe begründet das damit, dass angesichts der Altersstruktur der Ärzte mit dem Gegensteuern nicht gewartet werden kann, bis Unterversorgung droht oder eintritt. Aus dem von KV und Kassen fifty-fifty gefüllten Topf können z.B. Zuschüsse für Neuniederlassungen und Zweigpraxisgründungen sowie Förderungen für Praxisnetze gezahlt werden. Der Ersatzkassenverband kritisiert die Ausweitung: „Überversorgung bauen wir damit nicht ab, sondern befördern sie sogar.“

Auch die künftige Möglichkeit, reine Hausarzt-MVZ gründen zu können, hob Gröhe hervor. Ebenso die Förderung von 7500 Weiterbildungsstellen in der Allgemeinmedizin auf Kliniktarifniveau. Auch an weiteren Lehrstühlen für Allgemeinmedizin ist Gröhe gelegen. „Diesen Weg wollen wir weiter gehen.“

Anzeige