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Einzelverträge mit IT-Standard der GKV

Gesundheitspolitik Autor: Michael Reischmann

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AOKen und Ersatzkassen wollen ihre Selektivverträge in den Praxisverwaltungsprogrammen implementieren. Das Projekt läuft an. Dabei geht es nicht nur um die Abrechnungsfunktion, sondern auch um vertraglich vereinbarte Elemente der Dokumenta­tion und Qualitätssicherung.

Die AOK-Gemeinschaft und die Ersatzkassen Barmer-GEK, Techniker, DAK, KKH-Allianz, HEK und hkk – die zusammen rund 50 Millio­nen Menschen versichern – beabsichtigen, bei der Etablierung eines IT-Standards für Einzelverträge zwischen Kassen und Leistungserbringern zusammenzuarbeiten.

„Wir wollen einen technischen Standard entwickeln und der GKV zur Verfügung stellen, der es ermöglicht, viele Verträge in den IT-Systemen der jeweiligen Vertragspartner abzubilden und dadurch praktikabel zu machen“, sagt der designierte Chef des AOK-Bundesverbandes Jürgen Graalmann. Noch immer sei die Umsetzung von Selektivverträgen schwierig, was auch an der uneinheitlichen IT-Unterstützung liege.

Praxissoftwarehersteller sollen Schnittstelle von AOK und Ersatzkassen einbauen

Das Projekt basiert auf den Vorarbeiten des AOK-Verbunds. Der im April gegründete Geschäftsbereich Gesundheit-Versorgung-Kommuni­kation (gevko) unter dem Dach der AOK Systems GmbH beschäftigt Entwickler, Programmie­rer und Produktmanager an den Standorten Bonn und Berlin. Die gevko ist weder für Vertragsinhalte zuständig noch programmiert sie Software, betonen die Kassen. Sie stellt den Herstellern von Arztinformationssystemen (AIS) kostenlos die notwendigen Vertragsinformationen im Auftrag der jeweiligen Krankenkasse als Regeldatensätze und standardisierte Funktionsbeschreibungen zur Verfügung.


Zitat: „Die gevko entwickelt die technischen Standards für eine Schnittstelle zwischen der Software der Leistungserbringer und den IT-Systemen der Kostenträger ... und koordiniert die Umsetzung mit den Softwarehäusern. Sie formuliert beispielsweise Anforderungen der Vertragspartner an die AIS-Hersteller und ermöglicht, dass Leistungs-, Abrechnungs- und Dokumentationsdaten zwischen Arztpraxis und Krankenkassen ausgetauscht werden können. Dafür gelten selbstverständlich die spezifischen datenschutzrechtlichen Anforderungen für Sozialdaten.“ Die Entwicklungsarbeit der gevko wird von den Kassen finanziert. Inwieweit die Praxissoftwarehäuser ihren Programmieraufwand ihren Kunden berechnen, bleibt ihnen überlassen.

Ziel: Optimierung der Prozesse zwischen Krankenkassen und Leistungserbringer

Die gevko-Schnittstelle ist modular aufgebaut: „Module gibt es für die Vertragsdaten, das Arzneimittelmanagement, die Abbildung von Gebührenordnungen, die Daten­übermittlung und zur Formularverwaltung.“ An weiteren Modulen, z.B. zur Teilnehmerverwaltung, zum Verordnungsmanagement und zur Qualitätssicherung, werde gearbeitet.

Laut AOK-Bundesverband haben sich auf www.gevko.de mehr als 30 AIS-Anbieter registriert, um die dort verfügbaren Regeldaten einzelner Selektivverträge in ihre eigenen Programme einbauen zu können. Erste Produkte seien bereits zertifi­ziert – entsprechend dem Verfahren, wie es die KBV für die Kollektivverträge als Standard etabliert habe.

Demnach unterstützt z.B. das AIS Duria die HzV der AOK Niedersachsen und der AOK Plus. Die Funktionen Vertragsdaten und Arzneimittelmanagement werden in Pilotregionen in Niedersachsen, Sachsen und Thüringen getestet. Der AOK-Bundesverband kündigt klar an: „Da die Nutzung der gevko-Schnittstelle künftig Voraussetzung für die Teilnahme von Ärzten an immer mehr Selektivverträgen der AOK-Gemeinschaft sein wird, werden fast alle AIS-Hersteller die gevko-Schnittstelle anbieten. So ist beispielsweise beim Pilotprojekt in Niedersachsen die erfolgsabhängige Vergütung an die Nutzung der entsprechenden Schnittstellenfunktion in der Praxissoftware gebunden.“

Mehr eingeschriebene Teilnehmer dank EDV

Die Kassen hoffen, dass durch die Standardisierung neue Versorgungsverträge schneller umgesetzt werden können. Auch kleinere Verträge mit wenigen Teilnehmern würden so wirtschaftlich. „Es gibt rund 6000 verschiedene Verträge der Inte­grierten Versorgung. Doch darin sind vergleichsweise wenig Patienten eingeschrieben, weil die praktische Umsetzung guter Vertragsinhalte oft an zu komplizierten organisatorischen Abläufen scheitert. Ein IT-Standard, wie es ihn im Bereich der Kollektivverträge seit Langem gibt, ist daher überfällig“, so TK-Chef Prof. Dr. Norbert Klusen.

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