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Freie Bahn für Generika nach Patentablauf

Gesundheitspolitik Autor: Cornelia Kolbeck

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Eine „vertragsfreie Wettbewerbsphase“ nach Patentablauf eines Arzneimittels wird von dem Verband Pro Generika gefordert. Milliardeneinsparungen sind möglich.

„Es muss mit Patentablauf eine Stunde Null geben“, verlangte Pro Generika-Geschäftsführer Bork Bretthauer bei der Pressekonferenz in Berlin. Angesichts erwarteter Patentabläufe mit einem Umsatz von rund drei Milliarden Euro 2011 bis 2013 forderte er rasche politische Lösungen: „Alle Krankenkassenmärkte müssen für alle Generikahersteller offen sein, nur so kann der Wettbewerb in Fahrt kommen.“

Bessere Rahmenbedingungen für den Wettbewerb der Biosimilars

Die Koalition habe sich mit dem Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz AMNOG entschlossen, an Rabattverträgen festzuhalten. Nun solle sie auch die Rahmenbedingungen so gestalten, dass der Wettbewerb auf dem patentfreien Markt nachhaltig sei, erklärte Bretthauer.


Nach der Idee von Pro Generika sollen Rabattverträge des Erstanbieters mit Ablauf der Schutzfrist unwirksam werden. Die Arzneimittel können nicht mehr automatisch in Rabattvereinbarungen im Rahmen von Portfolioverträgen einbezogen werden und der Markt wird für alle Generikahersteller geöffnet.

Generikastudie des IGES-Instituts bestätigt: der Arzneimittelmarkt braucht Veränderungen.

Über zwei Jahre soll sich die rabattvertragsfreie Phase erstrecken. So lange braucht – nach einer Studie der EU Kommission zu den Arzneimittelmärkten – der Wettbewerb, um sich voll zu entfalten. Bestätigt sieht sich Pro Generika bei seinen Forderungen durch eine Untersuchung des Berliner IGES-Instituts zur Funktionsweise des Generikamarkts 2005 bis 2010.


Festgestellt wurde: „Je schneller und je mehr Anbieter von Generika nach Ende des Patentschutzes in den Markt eintreten, desto intensiver ist der Wettbewerb in Form von geringeren Preisen und einer hohen Marktdurchdringung von Generika.“ Die Praxis allerdings zeigt diesbezüglich noch erhebliche Lücken.


Die Autoren um Studienleiter und IGES-Geschäftsführer Dr. Martin Albrecht kommen zu der Erkenntnis, dass allein innerhalb der ersten zwei Jahre nach Beginn des Generikawettbewerbs Einsparpotenziale der GKV von geschätzt 665 Mio. Euro nicht realisiert wurden, weil der Generikawettbewerb nicht im erwünschten Ausmaß zustande kam.

Generika: Marktzutritt wird durch Kassenverträge verbaut 

Speziell Rabattverträge mit Originalherstellern, die zunehmend schon vor Eintritt der Generika in den Markt abgeschlossen werden, verringern laut Studie die Wettbewerbsintensität. Durch sie besteht das Risiko, dass anfängliche Einsparungen durch Rabattverträge mit Originalherstellern im Zeitverlauf zu Verlusten werden, vor allem wenn diese Verträge längerfristig Markteintritte von Generikaanbietern verhindern und den Preiswettbewerb schwächen.


Der Vorstandsvorsitzende von Pro Generika, Wolfgang Späth, erinnerte daran, dass der Verband schon oft seine skeptische und ablehnende Haltung zu Rabattverträgen deutlich gemacht hatte. „Nun können wir dazu auch mit den Akteuren des Gesundheitssystems eine ,evidenzbasierte Diskussion‘ führen“, sagte er in Bezug auf die IGES Studie. Und diese Diskussion müsse jetzt und intensiv geführt werden, denn Wettbewerbshemmnisse schädigten auch die Zukunftsmärkte, wie den der Biosimilars.


Späth bezifferte das Einsparpotenzial durch Biosimilars bis 2020 mit 8 Milliarden Euro – sofern die Hemmnisse beseitigt werden und Biosimilars einen ungehinderten Marktzugang zu allen Krankenkassenmärkten erhalten. 


Der Pro-Generika-Chef erinnerte an das Onkologie-Gutachten vom Januar im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums (BMG), bei dem die Professoren Glaeske, Wille und Ludwig ebenfalls Änderungen im Arzneimittelmarkt anmahnten. Sie hatten kritisiert, dass bislang durch Markteintrittsbarrieren und missbräuchliche Preispolitiken von Originalherstellern die Preise der Biosimilars unterboten werden.


Späth forderte, das BMG solle nicht nur seine eigenen Gutachten ernster nehmen, sondern auch aus der IGES-Analyse Konsequenzen ziehen. Es bestehe „erheblicher Korrekturbedarf“.

Quelle: IGES-StudieGenerika in Deutschland: Wettbewerb fördern – Wirtschaftlichkeit stärken“ ,  progenerika.de

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