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Gemeinschaftspraxis: Junge Bewerber stellen hohe Ansprüche

Gesundheitspolitik Autor: Michael Reischmann

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Hausarzt Dr. Spatz expandiert mit der standortübergreifenden Großstadtpraxis. Er hat 16 ärztliche Mitarbeiter.

Allgemeinarzt Dr. Günter Spatz führt in Bremen eine standortübergreifende Gemeinschaftspraxis. Insgesamt 16 Ärztinnen und Ärzte sind freiberuflich oder angestellt in zwei Praxen tätig. Auf einem „Unternehmerforum“ in Wiesbaden berichtete der Hausarzt über das Konzept.

Gemeinschaftspraxis statt Ärztehaus

1983 ließ sich Dr. Spatz als Einzelkämpfer in Bremen nieder. Bei einer 80-Stunden-Woche war dann das Limit erreicht. 1989 kam die erste Kollegin dazu. Als man zu dritt war, konnte die Praxis an fünf Tagen in der Woche durchgehend von acht bis 20 Uhr öffnen. Als fünf Ärzte in der Praxis tätig waren, plante Dr. Spatz den Bau eines Ärztehauses.


Doch die Honorar-Reform 1996 verunsicherte Mediziner und Banken, der Hausarzt musste seine weit gediehenen Planungen abwickeln. Heute sieht er es positiv. Seit zehn Jahren arbeite man „in einer wunderschönen Praxis“, die auf 500 qm Platz zum Expandieren biete, schwärmte Dr. Spatz. Neun Allgemeinärzte und Internisten sowie zwei Weiterbildungs-Assistenten arbeiten dort.

Praxis mit vielfältigen Beschäftigungsmodellen

Seit Oktober 2012 führt Dr. Spatz eine standortübergreifende Gemeinschaftspraxis. Denn in einem anderen Bremer Stadtteil kam noch eine Praxis hinzu, die aus der Zusammenlegung zweier benachbarter internistischer Praxen entstand. Dort sind fünf Ärzte tätig. Während die ersten Kolleginnen und Kollegen als Praxispartner ohne Kapitalbeteiligung beitraten; sind es heute eher Anstellungen.


Obwohl solch ein Konstrukt Flexibilität bei den Arbeitszeiten erlaubt, fällt es nicht leicht, junge Kolleginnen und Kollegen dafür zu engagieren, berichtete Dr. Spatz auf dem M3C-Unternehmerforum. Sie stellten hohe Ansprüche an die Praxisausstattung. An standortübergreifenden Tätigkeiten, insbesondere in einem Stadtteil mit hohem Arbeiter- und Migrantenanteil, bestehe wenig Interesse.


Für die Zukunft hält Dr. Spatz sogar die Möglichkeit, Kinderbetreuungsplätze anbieten zu können, für wesentlich, um junge Ärztinnen und Ärzte als Mitarbeiter gewinnen zu können. Als frustrierend erlebte er es, wenn sich Bewerber und interessierte Kollegen ausführlich Praxiskonzept und Rahmenbedingungen erläutern ließen, dann aber abtauchten oder kurz vor der Unterschrift absprangen.

Selbstständige arbeiten mehr als Angestellte

Auf die Frage, ob er denn jetzt weniger als früher arbeite, antwortete Dr. Spatz: „Ich arbeite immer.“ Allerdings habe er nicht mehr die schuldenbedingten Existenzängste wie zu Beginn seiner Niederlassung. „Mein Einkommen ist gestiegen“, gab er zu. Dafür trage er die unternehmerische Verantwortung. 


Dr. Spatz bestätigte ein Phänomen, das mehrere Redner erwähnten: Die Produktivität angestellter Kollegen sei schätzungsweise um 30% geringer als bei einem Selbstständigen – was nicht nur mit der geringeren Arbeitszeit erklärbar sei. Gleichwohl, so ergänzte der Wiesbadener Rechtsanwalt Hans-Joachim Schade, der als Experte für Kooperationen auch Dr. Spatz juristisch berät, sollte eine Umsatzrendite angestrebt werden, die marktgerecht und krankenhausanalog 9 bis 12 % je angestelltem Arzt betrage.

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