Anzeige

HzV / KV: Hausärztin rechnete irrtümlich 30 000 Euro zu viel ab

Gesundheitspolitik Autor: Anke Thomas

Anzeige

Dass die Hausärztin aus dem Würzburger Landkreis über sieben Quartale hinweg rund 30 000 Euro Honorar zu viel kassiert hatte, sei ihr nicht aufgefallen, entschuldigte sich die Kollegin vor Gericht.

Normalerweise würde die Praxis-Software anzeigen, wenn ein Fehler vorläge. Angeklagt wurde die Ärztin, weil sie Leistungen einmal über das KV-System und einmal über die HzV abgerechnet hatte.

Über den Fall der 52-jährigen Haus­ärztin berichteten unter anderem die Main Post und die Fränkischen Nachrichten. Demnach soll die Haus­ärztin aus allen Wolken gefallen sein, als die Kripo bei ihr anrief und ihr mitteilte, dass gegen sie wegen Betrug ermittelt würde.

Laut Main Post soll die Hausärztin nicht alleine dastehen: Von rund 7000 bayerischen Hausärzten hätten etwa 2500 bei der HzV neben der KV-Abrechnung nicht mehr durchgeblickt oder absichtlich gemogelt. Das soll ein für den Betrug in Praxen zuständiger AOK-Ermittler angegeben haben.

KV Bayern wehrt sich: Nur Krankenkassen haben alle Daten

Über die deutlich höheren Einnahmen hatte sich die Hausärztin nicht gewundert, denn – so erklärte die Kollegin den Richtern – sie habe 2009 und 2010 vermehrt Notdienste abgeleistet. Auch von der KV Bayerns (KVB), die sonst bei kleinsten Fehlern sofort nachfragen würde, hätte sie keine Rückmeldung bekommen.

Gegen den Vorwurf, sie hätte die Unregelmäßigkeiten aufdecken müssen, wehrt sich die KVB vehement. Einzig und allein die an den Selektivverträgen beteiligten Kassen erhielten alle Daten – sowohl die der KVB als auch die der Abrechnungsstellen der Hausarztverträge, kommentiert der Vorstand der KVB die Vorwürfe.

Nur die Kassen (bzw. hier die AOK) wären bei den HzV-Verträgen in der Lage, auch mögliche unwissentlich geschehene Fehler in den Abrechnungen frühzeitig aufzuklären. Die Berichterstattung über das Verfahren ließe bereits erahnen, in welcher Form die AOK Bayern hier ihre Aufgaben wahrnehmen wolle. Dazu gehöre es offensichtlich auch, die Schuld für Versäumnisse anderen in die Schuhe zu schieben, so die KVB weiter.

Die rund 30 000 Euro hat die Kollegin an die AOK zurückgezahlt. Zudem muss sie 9 000 Euro an einen Verein zur Betreuung von Strafgefangenen überweisen. Das Verfahren wird dann eingestellt, die Ärztin gilt als "nicht vorbestraft".

Anzeige