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HzV ohne Refinanzierungs- und Vertragszwang

Gesundheitspolitik Autor: Jost Küpper

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Der Hausärzteverband hat’s fast geschafft: Die Refinanzierungsvorgabe nach § 73b SGB V wackelt. Weg soll auch die Pflicht zum HzV-Vertragsabschluss – was allerdings den Verbandsstrategen große Sorgen macht.

Es war ein erfolgreicher Coup des damaligen Chefs des Bayerischen Hausärzteverbandes, Dr. Wolfgang Hoppenthaller. 2008 setzte er die vor einer Landtagswahl wankende CSU so sehr unter Druck, dass sie für die Hausarztzentrierte Versorgung (HzV) eine Pflicht zum Vertragsabschluss in den § 73 SGB V bugsierte. Schwarz-gelbe Gesetzeskorrekturen rührten diese Vorgabe nicht an.


Verschärft wurde allerdings das System der HzV-Finanzierung. Neuverträge sind nur möglich, wenn sie die Kosten oberhalb vergleichbarer Strukturen im Kollektivvertrag von Anfang an gegenfinanzieren. Seitdem kämpft der Deutsche Haus­ärzteverband (DHÄV) gegen diese Refinanzierungsregelung an – auf Hausärztetagen, beim gescheiterten Bayern-Ausstieg, in Resolutionen, Petitionen, Videoclips, Broschüren und bei Vertragsverhandlungen.


Immerhin ergab sich eine politische Rückversicherung: Kommt die SPD mit ihrer Bürgerversicherung in Berlin ans Ruder, geht die Refinanzierung bachab. Die Partei hat’s dem DHÄV schriftlich gegeben.

CDU-Politiker beklagt zu hohe Bürokratiehürde

Auf dem diesjährigen Baden-Würt­tembergischen Hausärztetag lief bezüglich einer Revision des einschlägigen Abschnitts 5a des § 73b denn auch alles bestens. Dass das SPD-Bundestagsmitglied Hilde Mattheis dem zustimmte, war keine Überraschung. Auch die Abgeordnete Birgitt Bender von den Bündnisgrünen hatte sich des Öfteren schon dementsprechend geäußert. Interessant war diesmal allerdings, dass selbst Jens Spahn, gesundheitspolitischer Sprecher der CDU/CSU-Fraktion in Berlin, die Refinanzierung nicht unverändert in Stein gemeißelt sieht.


Spahn will sie zwar nicht wegwischen, aber zumindest das Verfahren entrümpeln. Dass neue HzV-Verträge nur sehr zäh Versorgungsrealität werden, kreidet er dem Bundesver­sicherungsamt an: Es lege hier die bürokratische Latte viel zu hoch. Dabei fiel vom Unionsmann die Vokabel vom „Kaputtmachen“.


Diese Perspektive müsste beim DHÄV Freude und eitel Sonnenschein auslösen. Tut sie aber nicht. Die Verbandsstrategen sorgen sich nämlich um einen damit vermutlich verbundenen Wegfall der Kassenverpflichtung zum HzV-Vertragsabschluss. Vor ein paar Wochen wurde klar, dass die Grünen, möglicher Koalitionspartner der SPD für einen Regierungswechsel in Berlin nach der Wahl im September, diese Pflicht kippen wollen. So wurde es jedenfalls in einem Grundsatzpapier der parteinahen Heinrich-Böll-Stiftung fixiert.


Dies wiederholte die gesundheitspolitische Sprecherin Bender vor einem zunehmend unruhig werdenden Auditorium in Stuttgart. Ihre Argumentation: In Baden-Württemberg läuft das HzV-Modell bestens. Aber es gebe viele andere Regionen, in denen die Hausärzte die HzV nicht als den einzigen Weg betrachteten, um zu finanziell, strukturell und qualitativ vernünftigen Bedingungen für eine Patientenversorgung zu kommen. Deshalb: Weg mit dem Zwang!

Ohne Pflicht zum Abschluss keine flächendeckende HzV

Natürlich ist das grüne Njet zur obligaten HzV keine Angelegenheit, die eine rot-grüne Koalition im Bund schon jetzt bindet. Wenn man allerdings berücksichtigt, mit welcher Eindringlichkeit DHÄV-Chef Ulrich Weigeldt in Stuttgart vor diesem Modell warnte („Damit wird ein Wahlrecht der Versicherten zerstört“), wird deutlich, dass damit eine Achillesferse des DHÄV getroffen werden könnte.


Die HzV muss sich dann zwar nicht mehr refinanzieren. Neue Verträge sind aber nur noch ein Zufall, alte werden (sobald möglich) von vielen Kassen gekündigt. Das wäre es dann wohl mit der flächendeckenden Selektivvertragsalternative zum Kollektivvertrag gewesen.

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