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Kassen schießen für Praxisnetze bisher nichts zu

Gesundheitspolitik Autor: Cornelia Kolbeck

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Die KVen dürfen förderungswürdige Praxisnetze finanziell unterstützen. Der Rahmen dafür steht seit Mai 2013, erarbeitet von der KBV. Die Frage ist nur, aus welchem Topf das Geld kommen soll.

Förderungswürdige Netze sollten von den Krankenkassen mit Geldern außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV) unterstützt werden – diese Forderung wurde auf der UCB-Netzkonferenz deutlich ausgesprochen.

Doch „dieses Fass mag niemand aufmachen“, sagte Dr. Monika Schliffke, KV-Chefin in Schleswig-Holstein. „Man muss sich als KV schon sehr anstrengen, um gesetzes­konforme Lösungen zu finden.“

Geld aus dem Hausarzt- oder Facharzt-Topf?

Knackpunkte sind: Darf bei der Honorarverteilung kollektives Geld an Einzelgruppen gehen? Aus welchem KV-Topf soll das Geld kommen – aus dem hausärztlichen oder dem fachärztlichen? Wird der Gleichbehandlungsgrundsatz ausgehebelt durch die Benachteiligung von Nicht-Netzärzten?

Fließen KV-Gelder an externe Managementgesellschaften? Werden sich Qualitätsmaßstäbe für Netze künftig auf Honorarverhandlungen mit den Krankenkassen niederschlagen? Gesucht werden deshalb vorerst andere Finanzierungsmöglichkeiten.

In Schleswig-Holstein haben sich auch die Krankenkassen der Idee angeschlossen, dass Netze gerade in unterversorgten Gebieten an Bedeutung gewinnen und ihnen deshalb künftig Sicherstellungsaufgaben übertragen werden können. Möglich wird damit die Förderung aus dem ausschließlich von den KV-Mitgliedern finanzierten Sicherstellungsfonds (nicht zu verwechseln mit dem Strukturfonds zur Förderung des ländlichen Raumes, an dem auch die Kassen beteiligt sind).

Festgelegt wurde eine finanzielle Unterstützung von 100 000 Euro pro Netz. In Schleswig-Holstein sind derzeit zwei Ärztenetze zertifiziert, Lauenburg und Ostholstein, zwei weitere sind in der Pipeline.

Dr. Jörg Berling, KV-Vize in Niedersachsen, erklärte, dass § 87b Abs. 2 SGB V, der die Netzförderung regelt, erst greift, wenn ein Netz von der KV als förderungswürdig anerkannt ist. Die Rahmenvorgaben der KBV seien jedoch ein „ambitionierter Katalog“. „Will man das alles erfüllen, kann man vor allem in einer frühen Phase des Netzes schnell zu dem Ergebnis kommen: Es hat keinen Sinn, das schaffen wir nicht.“

Bundesweit vielleicht nur 
20 förderungswürdige Netze

Die KV Niedersachsen setze deshalb „einen Schritt früher an“: Über ihre Netzwerkstatt werden bestehende sowie in Gründung befindliche Netze logistisch und finanziell begleitet und z.B. beim Abschluss von Verträgen beraten.

Das Fördervolumen der KVN umfasst eine Million Euro. Maximal 50 000 Euro davon gibt es pro Netz als verzinstes Darlehen oder einmaligen Zuschuss. Auch hier stammt das Geld aus dem Sicherstellungsfonds. Die Fördergenehmigung erfolgt per Vorstandsbeschluss.


Dr. Schliffke schätzt, dass derzeit bundesweit nur etwa 20 Netze das hohe Level der Bundesvorgaben erreichen. Für manche Netze sei dies auch „ein Prozess von Jahren“.

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