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Kassen: Spezifischen Zusatzbeitrag hurtig regeln!

Gesundheitspolitik Autor: Michael Reischmann

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In diesem Jahr reichen die Reserven im Gesundheitsfonds aus, um die steigenden Ausgaben der GKV zu finanzieren. Dennoch sollte der Gesetzgeber nun flugs die neue Beitrags­finanzierung für 2015 regeln, fordert der Ersatzkassenverband vdek.

Die Ersatzkassen erwarten, dass die Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag zur Einführung eines prozentualen Zusatzbeitragssatzes flott umgesetzt werden. Für die Haushaltsplanung der Kassen sei es notwendig, dass die Vorgaben im Spätsommer 2014 vorliegen, sagte vdek-Vorsitzender Christian Zahn.

Er erwartet, dass sich bei einigen Krankenkassen die Finanzlage ab 2015 wieder deutlich anspannt. Um Probleme mit einer Mitgliederfluktuation wie 2011/2012 infolge (geringer) fixer Zusatzbeiträge zu vermeiden, müsse das neue Finanzkonzept zügig an den Start. Das sieht neben dem einheitlichen allgemeinen Beitragssatz von 14,6 %, den sich Arbeitgeber und Versicherte teilen, einen kassenspezifischen Zusatzbeitragssatz vor, in den der allein vom Mitglied zu tragende Anteil von 0,9 Beitragssatzpunkten einfließt.

Aufgrund der offiziellen Einnahmen- und Ausgabenschätzungen für die GKV wird für dieses Jahr ein Defizit von etwa 3,3 Milliarden Euro erwartet. Dieses kann aber durch eine Entnahme aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds gedeckt werden, so Zahn. Außerdem haben die Krankenkassen insgesamt Reserven von 17 bis 18 Mrd. Euro.

Kritisch am Koalitionsplan sieht der vdek-Vorsitzende die Festschreibung des Arbeitgeberanteils: Auf Dauer dürften steigende Gesundheitskosten nicht allein auf die Versicherten abgeschoben werden; der allgemeine Beitragssatz müsse daher angepasst werden. Ferner dürfe der für 2014 geltende Steuerzuschuss von 14 Mrd. Euro zur Finanzierung versicherungsfremder Leistungen nicht angetastet werden, sagte Zahn.

Ende 2013 zählten die sechs Ersatzkassen insgesamt 26,2 Millionen gesetzlich Versicherte in ihren Reihen (Marktanteil: 37,4 %).

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