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Jameda Kein Ausweg aus dem Bewertungsportal

Gesundheitspolitik Autor: Isabel Aulehla

Werden nicht zahlende Ärzte benachteiligt? Werden nicht zahlende Ärzte benachteiligt? © ONYXprj – stock.adobe.com
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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Klagen zweier Zahnmediziner gegen das Arztbewertungsportal Jameda abgewiesen. Das Unternehmen darf sie somit weiterhin listen.

Die beiden Zahnärzte, ein Ehepaar, sind gegen ihren Willen auf dem Portal geführt. Sie verlangten die vollständige Löschung ihrer Daten. Das Paar bezog sich dabei auch auf eine vermeintlich ungleiche Behandlung von Ärzten mit kostenpflichtigen Profilen und solchen mit Basisprofil. Diese stünde im Widerspruch zum Transparenzanspruch von Jameda gegenüber Patienten und zur Rolle eines neutralen Informationsmittlers. Bei kostenpflichtigen Modellen können Mediziner etwa Bilder hinterlegen und Services zur Terminvergabe nutzen.

Laut Medien­berichten erklärten die Richter, dass im vorliegenden Fall keine Benachteiligung bestünde. Einen grundsätzlichen Anspruch auf eine Gleichbehandlung von zahlenden und nicht zahlenden Nutzern gebe es zudem nicht.

Jameda betrachtet das Urteil des BGH als Anerkennung einer „gesellschaftlich erwünschten Funktion“ des Portals. Man lege Wert darauf, bezahlte Leistungen transparent zu kennzeichnen, betont das Unternehmen. In den letzten Jahren seien regelmäßig grafische und textliche Anpassungen vorgenommen worden, um kostenpflichtige Profile deutlicher von kostenlosen unterscheidbar zu machen.

Quelle: BGH-Urteil vom 12.10.2021, Az.: VI ZR 488/19 und VI ZR 489/19

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