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Keine Coffee-Shops für Berlins Kiffer

Autor: Cornelia Kolbeck, Foto: thinkstock

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Die Hauptstadt hat ein Problem mit illegalem Cannabisverkauf. Genauer gesagt: Der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg hat es. Warum also nicht ein legaler Verkauf im Coffee-Shop, sagte sich Bürgermeisterin Monika Hermann (Grüne). Das BfArM blockiert.

Der im Juni beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eingereichte Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 3 des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) – „Regulierter Verkauf von Cannabis in Friedrichshain-Kreuzberg“ – geht auf eine Initiative der Bezirksverordnetenversammlung zurück. Er wird von Suchthilfeverbänden und -einrichtungen unterstützt.

Die Idee umfasst die Einrichtung von vier Coffee-Shops, für die als Lizenznehmer freie Träger der Suchthilfe, Apotheken sowie Gewerbetreibende (Headshops/Growshops) oder Gartenbau-Unternehmen infrage kommen. In den Shops kann Cannabis sowohl erworben als auch verbraucht werden.

Aus kontrolliertem Bioanbau, fälschungssicher verpackt

Wer Cannabis kaufen will, muss sich zuvor registrieren lassen – durch eine unabhängige Stelle, z.B. einen Notar. Dabei wird eine ID-Karte mit Lichtbild für drei Monate ausgestellt. Ein Käufer muss volljährig sein und ein Konsumtagebuch führen. Bis zu 10 Gramm fälschungssicher verpacktes Cannabis aus kontrolliertem Bioanbau in Berlin und Umland werden pro Einkauf abgegeben, bis zu 60 Gramm pro Monat.

Weitergabe und -verkauf sind strikt untersagt, bei Zuwiderhandlung droht der Einzug der ID-Karte. Der Preis für das Produkt soll laut Bezirksamt über dem Preis auf dem illegalen Markt liegen, damit ein illegaler Weiterverkauf weniger wahrscheinlich wird.

Das BfArM lehnte Ende September den Antrag der Bürgermeisterin als unbegründet ab. Es sei „nicht erkennbar, inwiefern das Vorhaben der Antragstellerin geeignet sein sollte, eine Änderung im Hinblick auf den verfolgten Zweck – den Jugend- und Gesundheitsschutz und die Eindämmung des illegalen Marktes – herbeizuführen“.

Keine Kontrolle über Verbleib des erworbenen Cannabis

Die Abgabe von Cannabis zu Genusszwecken sei mit dem erklärten Ziel des Gesetzes, den Missbrauch von Betäubungsmitteln sowie das Entstehen oder Erhalten einer BtM-Abhängigkeit soweit wie möglich auszuschließen, nicht vereinbar und angesichts der Risiken, die von Cannabis ausgehen, auch nicht verhältnismäßig, so das BfArM. Begründet wird die Ablehnung weiterhin damit, dass das BtMG die Erteilung einer generellen/abstrakten Erlaubnis für einen Träger (hier: Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg) nicht vorsieht. Zudem wird moniert, dass Erwerber zwar registriert werden sollen, aber keine Kontrolle über den Verbleib des erworbenen Cannabis erfolgt. Eine Abgabe an andere sei daher nicht ausgeschlossen.

Hermann zeigte sich gegenüber dem TV-Sender rbb trotz Ablehnung zuversichtlich. Das Vorhaben sei nicht tot: „Der Zug ist meiner Meinung nach nicht mehr aufzuhalten.“ Sie widerspricht damit CDU-Innensenator Frank Henkel, der sich bemüht, in der Hauptstadt eine Null-Toleranz-Strategie umzusetzen.

Unterstützung erhält Hermann aus der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus. Mitstreiter um Thomas Isenberg fordern seit Längerem eine neue Cannabis-Politik von der Bundesregierung. Auch in Frankfurt/M. gibt es einen Vorstoß in Richtung kontrollierte Cannabis-Freigabe. Die Gesundheitsdezernentin Rosemarie
Heilig (Grüne) hat sich für ein städtisches Modellprojekt zur kontrollierten Abgabe von Haschisch und Marihuana ausgesprochen.

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