Anzeige

Keine Mehrheit der Länder-Gesundheitsminister für die Entbudgetierung

Gesundheitspolitik Autor: Ruth Bahners

Dr. Heiner Garg, Minister für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren in Schleswig-Holstein.
Dr. Heiner Garg, Minister für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren in Schleswig-Holstein. © Fotolia/manusapon, Thomas Eisenkrätzer
Anzeige

Die Abschaffung der vertragsärztlichen Honorarbudgetierung fand auf der 91. Gesundheitsministerkonferenz keine Mehrheit. Zustimmung gab es dagegen für schriftliche IGeL-Informationen und verbindliche Qualitätsvorgaben. Sie sollen für mehr Patientensicherheit sorgen.

Schleswig-Holsteins Gesundheitsminister Dr. rer. pol. Heiner Garg (FDP) würde die Budgetierung der Honorare gerne abschaffen. Er stellte einen entsprechenden Antrag an die GMK. Die Entbudgetierung sei ein einfacher und wirksamer Beitrag zur Fachkräftesicherung, da dann Ärzte für ihre tatsächlich erbrachte Leistung vergütet würden.

Anerkannte Praxisnetze sollen Arztsitze erwerben können

Seit Einführung der gedeckelten Honorare 1993 hätten sich die Rahmenbedingungen „dramatisch verändert“, so der Minister. Die Budgetierung sei ein „Bremsklotz“ bei der Sicherung der Gesundheitsversorgung. Gargs Antrag sah vor, die Entbudgetierung mit Leistungen der haus- und fachärztlichen Grundversorgung zu beginnen – er wurde aber nicht angenommen. Immerhin signalisierten andere Länder die Bereitschaft, im Zusammenhang mit einer geplanten Vergütungsreform über Verbesserungen zu beraten.

Minister Garg betonte nach der Abstimmung: „Ich sehe den Bund weiterhin in der Pflicht, vor dem Hintergrund des zunehmenden Fachkräftebedarfs im ärztlichen Bereich eine Entbudgetierung zu prüfen. Dafür werde ich weiter werben.“

Mehr Spenderorgane mithilfe der Widerspruchslösung?

Beschlüsse, die Auswirkungen auf die ärztliche Tätigkeit haben, hat die GMK unter anderem zu folgenden Themen gefasst:

Von der KV anerkannten Praxisnetzen, die in unterversorgten Gebieten tätig sind, soll es ermöglicht werden, Arztsitze zu erwerben sowie Ärzte oder anderes medizinisches Personal anstellen zu können.

  • Stärkung von Ärztenetzen Von der KV anerkannten Praxisnetzen, die in unterversorgten Gebieten tätig sind, soll es ermöglicht werden, Arztsitze zu erwerben sowie Ärzte oder anderes medizinisches Personal anstellen zu können.
  • Schriftliche Infos zu IGeL Das BMG soll sich darum kümmern, dass Vertragsärzte gesetzlich verpflichtet werden, neutrale und evidenzbasierte schriftliche Informationen über Nutzen und Risiken der angebotenen IGeL sichtbar in ihren Praxisräumen auszulegen und auf ihren Homepages zu verlinken.
  • Qualitätsoffensive ausdehnen Die in der letzten Legislaturperiode eingeleitete Qualitätsoffensive im Krankenhausbereich soll auf den ambulanten Bereich ausgedehnt werden. Die GMK hält es für notwendig, Methoden und Indikatoren zu entwickeln, mit denen Qualität und Patientensicherheit transparent abgebildet werden können.
  • Obligatorische Patientenbriefe Um die Informationsweitergabe an der Schnittstelle ambulant/stationär zu verbessern, sollen Patientenbriefe bei der Entlassung aus dem Krankenhaus obligatorisch werden.
  • Patientenmitsprache bei Fehlern Damit die Patienten bei der außergerichtlichen Schlichtung von Behandlungsfehlervorwürfen angemessen beteiligt werden, ist die Patientenvertretung in den Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen zu verbessern.
  • Förderung der Organspende Die Kostenträger sollen die Aufwendungen der Krankenhäuser für alle mit einer Organentnahme verbundenen Maßnahmen einschließlich der Kosten für die Freistellung der Transplantationsbeauftragten finanzieren. Zudem soll eine breite Debatte angeregt werden, ob eine Widerspruchslösung der richtige Weg wäre, um die Zahl der Organspenden zu steigern.
  • Reform des Heilpraktikerwesens Die GMK sieht „eine zwingende Reformbedürftigkeit des Heilpraktikerwesens“. Das BMG soll eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe einrichten, die eine grundlegende Reform prüft. Das Prüfergebnis soll bis Juni 2019 vorliegen.
Anzeige