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Kündigung wegen zweiter Ehe?

Gesundheitspolitik Autor: gri

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Ein Chefarzt einer katholischen Klinik wird wegen einer zweiten Eheschließung gefeuert. Anders als sonst, sind die Gerichte in diesem Fall dem kirchlichen Träger nicht gefolgt.

Religionsgemeinschaften und deren Einrichtungen verlangen von ihren Beschäftigten zu Recht loyales Verhalten im Sinne ihres Wertekanons, so das Bundesarbeitsgericht. Trotzdem rechtfertige nicht jeder Verstoß dagegen eine Kündigung.

Der konkrete Fall: Seit 2000 arbeitete der (katholische) Chefarzt für eine von der katholischen Kirche getragene Klinik. Laut Dienstvertrag wurde von den Mitarbeitern erwartet, die Grundsätze der katholischen Glaubens- und Sittenlehre zu beachten. Eine nach dem Glauben ungültige Ehe einzugehen, gehört zu den „Fehltritten“, die zu einer Kündigung führen können.

Die erste Ehefrau trennte sich von dem Arzt. Anschließend lernte er seine jetzige Ehefrau kennen und lebte mit der Frau von 2006 bis 2008 ohne Trauschein zusammen. Darüber wusste die Leitung des Krankenhauses Bescheid.

Nach der Scheidung heiratete der Mann seine Freundin standesamtlich. Als die Klinikleitung davon erfuhr, kündigte sie dem Chefarzt.

Das Bundesarbeitsgericht erklärte die Kündigung für unwirksam (2 AZR 543/10). Wäge man die Interessen beider Vertragspartner ab, falle der Verstoß des Arbeitnehmers gegen die Pflicht zur Loyalität hier nicht so ins Gewicht, dass eine Kündigung des Arbeitsvertrages sozial gerechtfertigt wäre. Denn die Leitung der Klinik setze die Prinzipien der katholischen Glaubens- und Sittenlehre ansonsten auch nicht immer konsequent um.

Denn der Arbeitgeber beschäftige Ärzte, die nicht der katholischen Kirche angehörten, und nehme bei diesen keinen Anstoß an einer zweiten Ehe. Über die nichteheliche Lebensgemeinschaft des Chefarztes (nach dem Arbeitsvertrag an sich verboten) habe sich der Arbeitgeber auch nicht beschwert. Dann müsse er jetzt den Wunsch des Chefarztes und seiner zweiten Ehefrau respektieren, in einer nach den Maßstäben des bürgerlichen Rechts geordneten Ehe zusammenzuleben.

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