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KV Westfalen-Lippe und Barmer GEK: Furchtlos mehr Biosimilars verordnen!

Gesundheitspolitik Autor: Ruth Bahners, Foto: thinkstock

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Die Optimierung der Versorgung mit innovativen Medikamenten ist das Ziel eines Vertrages zwischen der Barmer GEK und der KV Westfalen-Lippe. Biosimilars stehen dabei im Fokus.

Der Vertrag soll die Verordnung von Biosimilars fördern und zugleich den Ärzten Sicherheit bei der Verordnung geben, erläutert KV-Chef Dr. Wolfgang-Axel Dryden. Der Start erfolgt nach der Sommerpause.

Biosimilars sind biotechnologisch hergestellte Nachahmerpräparate von Biopharmazeutika nach deren Patentablauf. Anders als bei chemisch definierten Wirkstoffen müssen die Hersteller für die Zulassung eines Biosimilars ein aufwendiges Verfahren bei der Europäischen Arzneimittelagentur durchlaufen. Denn durch die Verwendung unterschiedlicher Zellsysteme oder Verfahren zur Abtrennung bzw. Reinigung der Wirkstoffe ist die Struktur der Nachahmerpräparate zwar ähnlich (similar), aber nicht vollkommen identisch mit den Originalpräparaten. In der Regel werden die Biosimilars in gleicher Dosierung und bei den gleichen Indikationen wie die Originale eingesetzt, sind aber im Vergleich dazu preisgünstiger.

Die Vertragspartner in Westfalen haben festgestellt, dass die Durchdringung mit Biopharmazeutika noch nicht so ist, wie sie sein könnte. „Ein Grund ist die Angst der Kolleginnen und Kollegen vor der Wirtschaftlichkeitsprüfung“, sagt Dr. Dryden. Denn Biologicals seien teuer und die Alternative der Biosimilars mit Verunsicherung behaftet.

Die Marktentwicklung der Biosimilars verlaufe aufgrund existierender Zugangsbarrieren zögerlich, sodass selbst im langjährig etablierten Biosimilarmarkt der Erythro­poetine ein Umsatzanteil bzw. Anteil an den verordneten DDD von unter 50 % vorzufinden sei, heißt es im Letter of Intent zum Vertrag.

Manchmal ist die Rede von Waschküchenpräparaten

Mit Blick auf den Patentablauf bio­technologischer Blockbuster-Präparate wie der monoklonalen Antikörper Trastuzumab und Rituximab sowie der TNF-alpha-Inhibitoren und des damit verbundenen Umsatzpotenzials für neue Biosimilars erwarten die Vertragspartner künftig eine dynamischere Entwicklung.

Durch Aufklärung sollen Vorurteile gegen Biosimilars abgebaut werden. Von „Waschküchenpräparaten“ sei manchmal die Rede. „Völlig zu Unrecht“, stellt KV-Apotheker Dr. Mathias Flume fest. Denn die Zulassung der Biosimilars sei vergleichbar aufwendig wie die der Originale. Zudem planten auch bekannte Biological-Hersteller, selbst Biosimilars auf den Markt zu bringen. Für Nephrologen gehörten Biosimilars mit 55 bis 60 % der Verordnungen bereits zum Alltag, berichtet Dr. Flume.

Starten soll der Vertrag mit der Rheumatologie. Dabei könnten die Kollegen gewiss sein, dass sie bei der Indikation Rheuma mit der Biosimilar-Verordnung auf der sicheren Seite sein werden. Das wird mit einer Praxisbesonderheit vergleichbar geregelt, so Dr. Dryden, also praktisch zu einer Freistellung von der Wirtschaftlichkeitsprüfung führen. Der Vertrag zielt auf eine Verstärkung der Biosimilarverordnung. Eine automatische Substitution wie bei Generika sei nicht Gegenstand. „Der Einsatz der Biologicals ist eine aktive Entscheidung des Arztes, die auch gegenüber dem Patienten erklärt werden muss“, so Dr. Flume.

KV: „Verordnungsquoten helfen auch den Kollegen“

Gute Erfahrungen gebe es schon mit Verordnungsquoten für Biosimilars. Als Beispiele nennt der KV-Apotheker Epo und Somatropin mit Quoten von 60 bzw. 25 %. „Die Quoten helfen auch den Kollegen“, meint Dr. Dryden. Die Kollegen wüssten genau, wo sie stehen, wenn sie ihre individuellen Informationen von der KV nach Ablauf des Verordnungsmonats erhalten. 

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