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OLG Hamm: Infektionen nach Injektion täglich kontrollieren

Gesundheitspolitik Autor: Anke Thomas

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Werden Infektionen vom Arzt nicht regelmäßig kontrolliert, verstößt dies gegen den ärztlichen Standard. Das Oberlandesgericht Hamm hat einen Orthopäden zur Zahlung von 30 000 Euro Schmerzensgeld verurteilt, der eine Patientin erst nach fünf Tagen einbestellte.

Wegen Beschwerden in der rechten Ferse suchte eine Patientin einen Orthopäden auf. Dieser injizierte ihr nach einer Röntgenaufnahme ein Medikament in den Fuß. Danach litt die Frau unter starken Schmerzen.

Der Arzt riet hier u.a., den Fuß zu kühlen, ihn hochzulegen und ein Schmerzmittel zu nehmen. Wegen des Verdachts einer Infektion verschrieb der Arzt ihr fünf Tage später ein Antibiotikum, zwei weitere Tage später ein anderes Antibiotikum, da sich der Zustand nicht gebessert hatte.

Am übernächsten Tag, einem Freitag, versuchte die Patientin den Arzt zu erreichen, dessen Praxis jedoch geschlossen war. Am Montag suchte die Frau dann ihren Hausarzt auf, der sie sofort in eine Klinik einwies.

Hausarzt wies sofort in eine Klinik ein

Hier folgten jeweils zwei etwa vierwöchtige stationäre Aufenthalte, in denen operiert werden musste. Die so Geplagte verklagte den Orthopäden auf Schadenersatz, da sie aufgrund der fehlerhaften Behandlung einen Dauerschaden erlitten habe.

Während die Patientin in erster Instanz eine Schlappe erlitt, urteilten die Richter des OLG Hamm zugunsten der Frau. Der Arzt habe zwar keinen Hygienestandard verletzt, so die Richter. Und auch  die nicht ganz saubere Aufklärung über ein eventuelles Infektionsrisiko stießen den Richtern sauer auf. Vielmehr überzeugte ein Sachverständiger, der meinte, der Orthopäde hätte die Wunde täglich kontrollieren müssen.

Zudem müsse man Patienten wegen der möglicherweise verheerenden Folgen einer Wundinfektion auch die Wichtigkeit der Kontrollen deutlich machen und Nachfolgeunter­suchungen auf jeden Fall sicherstellen.

Angesichts des Leidenswegs der Patientin und den Folgeschäden (Probleme beim Gehen, Autofahren, Besteigen von Leitern) wurde der Orthopäde zur Zahlung eines Schmerzensgeldes von 30 000 Euro plus Zinsen verurteilt.

Quelle: OLG Hamm, Urteil vom 12.11.2013, Az.: 26 U 107/11

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