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Peinliches KBV-Schauspiel: Neuer EBM soll nachgebessert werden

Gesundheitspolitik Autor: Anke Thomas

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Nur wenige Tage vor dem Start des neuen Hausarzt-EBM kracht‘s: KBV-Vertreter haben EBM-Nachbesserungen gefordert. Sollten die Kassen den Änderungswünschen der Ärzte nicht zustimmen, soll zum 1.1.2014 zum alten EBM zurückgekehrt werden. Den Krankenkassen dürfte das höchstens ein Lächeln abringen.

Kurz vor dem Start des neuen EBM fühlen sich viele westliche KVen bei der Gestaltung des Gebührenwerks über den Tisch gezogen (MT berichtete). Der Zorn einiger Ärzte ging so weit, dass KBV-Vizechefin Regina Feldmann in der Vertreterversammlung am 21.9. ihren Hut nehmen sollte. Der Abwahlantrag blieb jedoch erfolglos. Zu dem Rücktritt kam es auch dank der Unterstützung des Deutschen Hausärzteverbandes nicht.

Dass zum 1.1.2014 wieder zum alten EBM zurückgekehrt werden soll, wenn die Kassen den Nachbesserungsforderungen der Ärzte nicht nachkommen, zeugt vom „völligen Verlust jeglichen Realitätsbezugs“, kommentiert der Deutsche Hausärzteverband das blamable Schauspiel rund um den EBM. Dennoch haben die KBV-Vertreter beschlossen, dass beim EBM nachgebessert werden muss.

Im Einzelnen geht es dabei um Folgendes:

  •  Bei der gleichzeitigen Ansetzung der Versichertenpauschale und eines ärztlichen Gesprächs dürfen nur 10 Minuten Kontaktzeit angesetzt werden (derzeit 20 Minuten).

  • Die Abrechnung der hausärztlichen Strukturpauschale (Nr. 03040) muss auch bei Urlaubs- und Krankheitsvertretung und bei Überweisungen innerhalb des hausärztlichen Versorgungsbereichs möglich sein.

  • Innerhalb des RLV darf es keine Budgetierung des hausärztlichen Gesprächs geben. Die Abrechenbarkeit der Gesprächsleistung soll nicht nur bei lebensverändernden Erkrankungen, sondern immer dann möglich sein, wenn dieses Gespräch erforderlich ist.

  • Es sollte eine Überprüfung der Zu- und Abschläge auf die Vorhaltepauschale für kleine und große Praxen stattfinden.

  • Es sollte eine Rückkehr zur bisherigen Definition chronisch Kranker bei der Abrechnung des Chronikerzuschlages erfolgen.

  • Es darf keine Schlechterstellung von Hausärzten in fachübergreifenden Gemeinschaften geben.

Die Liste stammt von einer Vollversammlung der KV Berlin vom 19.09.2013. Sollten die Krankenkassen im Bewertungsausschuss bzw. Erweiterten Bewertungsausschuss den Forderungskatalog bis zum 30.11. ablehnen, fordern die KV-Vertreter eine Rückkehr zum alten EBM zum 1.1.2014.

Warum sollten die Krankenkassen auf die KV-Forderungen eingehen?

Warum Krankenkassen plötzlich einen neuen Änderungskatalog der Ärzte abnicken sollten, bleibt ein (peinliches) Rätsel. EBM-Experten meinten aber, dass einige Punkte des Hausarzt-EBM ab 1.10. rechtlich keinen Bestand hätten. Dazu zählt z.B., dass eine große Praxis mit 1201 Scheinen einen zehnprozentigen Zuschlag auf die Vorhaltepauschale erhalten soll, eine mit 1200 Scheinen aber nicht in diesen Genuss kommt. Das wird einer rechtlichen Prüfung nicht standhalten bzw. Experten sehen voraus, dass es Widersprüche von Ärzten nur so hageln wird, die auch von Erfolg gekrönt sein dürften.

Insofern wird es sicher zu Nachbesserungen am EBM kommen. Änderungen bei der Gebührenordnung habe es schon immer gegeben, wiegelt Regina Feldmann ab und ist sich sicher, dass die KBV mit den Vorschlägen bei den Kassen auf offene Ohren stößt. Das deshalb, weil es nicht um mehr Geld ginge, sondern nur darum, Verwerfungen bei den Ärzten zu verhindern.

Ergebnisse der Verhandlungen im (Erweiterten) Bewertungsausschuss werden erst Ende November vorliegen. Eine Rückkehr zum alten EBM ab 1. Januar dürfte äußerst unwahrscheinlich sein.

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