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Pünktlich zum Bayerischen Hausärztetag: AOK kündigt HzV-Vertrag

Gesundheitspolitik Autor: Klaus Schmidt

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Bayerns Hausärzte-Funktionäre setzen auf alles oder nichts: Entweder bleibt das Angebot der Kassen zu Hausarzt-Verträgen Pflicht oder wir unterzeichnen keinen Hausarzt-Vertrag.

Den Mut zu seiner rigiden Haltung schöpfte der Vorsitzende des Bayerischen Hausärzteverbands (BHÄV) aus einer Zusage des bayerischen Ministerpräsidenten Horst Seehofer (CSU): Dieser hatte am Vorabend den Hausärzten versprochen, den HzV-Paragrafen 73b nach altem Recht und die Verpflichtung der Kassen zu solchen Verträgen zur Voraussetzung für eine künftige Regierungskoalition nach der Bundestagswahl im September machen zu wollen.

Die Meinung in Parteien zu HzV-Verträgen uneindeutig

Der Versuch von Dr. Geis, auf der Mitgliederversammlung am Tag dar­auf den bayerischen Gesundheitsminister Dr. Marcel Huber (CSU) ebenfalls auf dieses Versprechen festzunageln, gelang nur halbwegs: Dr. Huber versprach, diese Forderung in die Koalitionsverhandlungen einbringen zu wollen. Einen Erfolg wollte und konnte er nicht versprechen.


Ohne Koalitionspartner kann die Union voraussichtlich nicht in Berlin regieren. Von den anderen Parteien, die Chancen haben, im nächsten Bundestag vertreten zu sein, tritt lediglich Die Linke zu 100 % für die Verpflichtung zu HzV-Verträgen ein; als Koalitionspartner für die Union kommt sie wohl kaum infrage.


Die SPD hält wenig davon, wie ihre Vertreterin wenige Monate zuvor auf dem Baden-Württembergischen Hausärztetag verkündete, ebenso wenig wie Bündnis 90/Grüne, so deren gesundheitspolitische Sprecherin Birgit Bender. Die FDP will weder die Verträge nach altem Recht noch eine Verpflichtung der Krankenkassen akzeptieren. Und selbst bei der großen Schwester CDU klingen die Stimmen nicht eindeutig.


Ungeachtet der unsicheren Vor­aussetzungen aber bleiben Dr. Geis und seine Vorständler dabei: HzV-Verträge ab 2014 müssen auf der Basis des alten § 73b auf dem Stand von 2010 abgeschlossen werden. Der von der FDP eingeführte Absatz 5a, der Einsparungen an anderer Stelle für die Besserfinanzierung der HzV-Hausärzte verlangt, gehört nach ihrem Willen weg. Dr. Geis: „Wir warnen davor, die Abschlussmöglichkeit von HzV-Verträgen ins Belieben der Krankenkassen zu stellen.“


Als Affront wertet der BHÄV, dass die bayerische  AOK pünktlich zum Hausärztetag in Augsburg den ihr im letzten Jahr per Schiedsspruch aufgezwungenen HzV-Vertrag zum 30. Juni 2014 gekündigt hat. Die Kasse entziehe sich damit ihrer gesellschaftlichen Verantwortung, klagte Dr. Geis und warnte: „Versicherte der AOK Bayern könnten damit am 1. Juli 2014 ohne eine besondere medizinische Betreuung dastehen.“

Fallwert im HzV liegt 25 % über dem KV-Fallwert

Den lauten Aufforderungen aus dem Saal an Gesundheitsminister Dr. Huber, sofort aufsichtsrechtlich gegen die AOK vorzugehen, konnte dieser aber aus rechtlichen Gründen nicht entsprechen. Die einjährige Kündigungsfrist ist Bestandteil des geltenden Vertrags. Der BHÄV hält die HzV-Verträge nach altem Recht auch für unbedingt notwendig, um den Nachwuchs für eine Hausarzt-Tätigkeit zu gewinnen.


Dr. Jürgen Büttner, Schatzmeister des Verbandes, versicherte: „Die Praxis, die den HzV-Vertrag lebt, profitiert mit ihren Versicherten von dem Vertrag.“ Nach Angaben von Dr. Geis liegt der Fallwert in einer bayerischen HzV-Praxis um 25 % über dem KV-Fallwert von 64 Euro, demnach bei 80 Euro. Im KV-Fallwert ist der Notfalldienst enthalten, beim HzV-Fallwert kommt er noch hinzu. Kein Wunder also, dass die HzV-Verträge im Freistaat Bayern „gut laufen“ – Dr. Geis: „Die Verträge haben sich für die Ärzte als gut erwiesen, auch finanziell.“


„Wir bekennen uns ausdrücklich zur hausarztzentrierten Versorgung“, bekräftigte Dr. Helmut Platzer, Vorstandsvorsitzender der AOK Bayern, kurz nach dem Bayerischen Hausärztetag per Pressemitteilung. Die Kündigung begründete der bayerische AOK-Chef mit Rechtsunsicherheiten und unklaren Formulierungen im aktuell bestehenden geschiedsten Vertrag. Nach der Sommerpause will die AOK Gespräche mit dem BHÄV über einen neuen Hausarztvertrag aufnehmen.



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