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Richtlinie für Krankenhaus-Einweisungen: Zusätzlicher Aufwand für Ärzte

Gesundheitspolitik Autor: Anke Thomas

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Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Krankenhausbehandlungs-Richtlinie neu gefasst. Von Berufsverbänden hagelt es Kritik.

Die Richtlinie über die Verordnung von Krankenhausbehandlungen wurde zuletzt 2003 geändert und bedurfte laut G-BA einer Aktualisierung.

Niedergelassene Ärzte sollen künftig umfassender prüfen müssen, ob eine stationäre Krankenhausbehandlung nötig oder eine ambulante (Weiter-)Behandlung möglich ist.

Insbesondere bei der Prüfung durch die Vertragsärzte, ob ein stationärer Aufenthalt notwendig ist oder ambulant (weiter)behandelt werden kann, hat der G-BA eine deutliche Erweiterung vorgenommen. Sind es bisher nur vier Punkte, die in der Richtlinie genannt sind, werden jetzt zwölf Einrichtungen aufgeführt, in denen eventuell ambulant behandelt werden könnte.

Der Arzt muss vor der Verordnung einer Krankenhausbehandlung „abwägen“, ob eine ambulante Behandlung beispielsweise möglich ist durch

  • eine oder einen in einem Krankenhaus, einer Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung oder einer stationären Pflegeeinrichtung tätige Ärztin oder tätigen Arzt mit einer Ermächtigung zur ambulanten Behandlung (§ 116 SGB V),
     
  • ein Krankenhaus, das für ambulante Operationen und sonstige stationsersetzender Eingriffe zugelassen ist (§ 115b SGB V),
     
  • ein Krankenhaus, das zur ambulanten Behandlung bei Unterversorgung oder zusätzlichem lokalem Versorgungsbedarf zugelassen ist (§ 116a SGB V),

  • an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmende Ärzte sowie Krankenhäuser, die zur ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung zugelassen sind,
     
  • Hochschulambulanzen bzw. psych­iatrische/psychosomatische Institutsambulanzen oder Ambulanzen an Ausbildungsstätten (§§ 117 und 118 SGB V) usw.

Dass die Prüfung über sämtliche ambulante Behandlungsmöglichkeiten derart erweitert wurde, kritisiert Dr. Dirk Heinrich. Der Beschluss zeuge von einer weiteren Bevormundung und großem Misstrauen gegenüber den niedergelassenen Ärzten, so der Chef des NAV-Virchow-Bundes.

Auch Ulrich Weigeldt, Bundesvorsitzender des Hausärzteverbandes, kann die Änderungen des G-BA nicht nachvollziehen. Schließlich würden Hausärzte heute schon genau prüfen, ob eine Klinikeinweisung nötig ist oder nicht. Dass der Hausarzt dabei künftig jede spezialärztliche Versorgungsform kennen und einschätzen soll, sei absurd, so Weigeldt. Man gewinne vielmehr den Eindruck, dass die Neufassung der Richtlinien dazu führen wird, den bürokratischen Aufwand in den Hausarztpraxen weiter zu erhöhen.

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