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Right-Coding-Aktion von KV und Kasse

Gesundheitspolitik Autor: Michael Reischmann

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Zwei von drei Ärzten korrigierten auf Nachfrage der KV Niedersachsen ihre Diagnosen - Ziel sind höhere Geldzuflüssen aus dem Fonds.

5483 Praxen (80 % Haus-, 20 % Fachärzte) schrieb die KV Niedersachsen im Mai/Juni wegen Diskrepanzen zwischen Diagnose und Abrechnung/Verordnung in den Quartalen I bis III/10 an. 3450 Praxen (63 %) schickten ihr die mitgelieferten Kodierungsbögen korrigiert zurück.

Auch wenn es eine große Gruppe von Kritikern in der Ärzteschaft gegeben habe, sei die Aktion sehr positiv verlaufen, sagt KV-Pressesprecher Detlef Haffke. Die KV betätigte sich hierbei als Kooperationspartner der AOK. Nur sie sei in der Lage gewesen, die Daten so anzuliefern, dass die Ärzte die fraglichen Fälle ohne großen Aufwand überprüfen und ggf. korrigieren konnten. Gerne wäre man auch für andere Kassen tätig geworden, so Haffke.

Bessere Kodierung - bessere Abbildung der Morbidität

AOK-Pressesprecher Carsten Sievers glaubt nicht, dass sich die Kasse damit einen wesentlichen Wettbewerbsvorteil verschafft hat. Zwar wurde die Aktion deutlich als Maßnahme angekündigt, mittels verbesserter Kodierung die Morbidität der Patienten exakt abbilden zu können, um keine Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds zu verlieren. Damit ist die Hoffnung auf mehr Geld für die ambulante medizinische Versor­gung in Niedersachsen verbunden.

Allerdings erwartet Sievers von dem einmaligen Korrekturlauf keine wesentlichen Finanzeffekte für die AOK. Vielmehr sei so die Sensibi­lität der Ärzte geweckt worden. Die AOK hofft, dass sich dies auf die Kodierqualität 2011 auswirkt und sich das dann bei den Fondszuweisungen 2012 bemerkbar macht.

Right-Coding kommt allen Kassen im Land zugute!

Solch ein „Right-Coding“ der Ärzte komme aber allen Kassen im Land zugute. Die vorgefertigten Bögen machten den Ärzten die Arbeit leicht. Es wurde die Auffälligkeit benannt und eine Alternativdiagnose vorgeschlagen. Der Arzt konnte diese akzeptieren, ändern oder streichen, mit einer Unterschrift versehen und zwecks Änderung seiner Abrechnung an die KV zurückschicken.

Die Teilnahme war freiwillig. Allerdings machte die KV klar: „Damit verhindern Sie auch spätere kassenseitige Berichtigungsanträge wegen Implausibilität von Abrechnung und Diagnose“, z.B. Prüfanträge auf „sonstigen Schaden“. Es ging vor allem darum, „gesicherte“ Diagnosen festzustellen, weil die finanzrelevant sind. Wenn ein Arzt mehrere Quartale lang „Verdacht auf“ kodiere oder Diabetes-Präparate verordne, ohne diese Erkrankung in der Abrechnung anzugeben, seien das Hinweise auf Kodierlücken.

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