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SPD will IGeL enge Bandagen anlegen

Gesundheitspolitik Autor: Cornelia Kolbeck

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Die SPD will die Individuellen Gesundheitsleis­tungen (IGeL) eindämmen. Das Erbringen von Leistungen auf Krankenversicherungskarte und IGeL am selben Tag wird verboten, so der Plan. Bei Überschreitung drohen Strafen bis hin zum Zulassungsentzug.

2010 erwirtschafteten niedergelassene Ärzte mit IGeL 1,5 Mrd. Euro Honorar – 500 Mio. Euro mehr als 2008. Der Markt wächst rasant. Dabei sind die Selbstzahlerleistungen, wie Bundestagsabgeordneter Professor Dr. Karl Lauterbach bei der Vorstellung der SPD-Idee erklärt, „für den Patienten teuer und im Einzelfall sogar medizinisch schädlich“. Als Beispiele führte der Mediziner die Colon-Hydro-Therapie, bei der von Darmblutungen berichtet wurde, sowie überflüssige PSA-Testungen an.

Knappe Arbeitszeit wird für IGeL noch dezimiert

IGeL seien zunehmend medizinisch umstritten, sagt der SPD-Politiker. Zudem werde trotz Ärztemangel in einigen Regionen von der eh schon knappen Arbeitszeit noch Zeit für IGeL abgezogen. Das sei „nicht einzusehen“. Prof. Lauterbach wirft Ärzten vor, die besondere Arzt-Patienten-Beziehung für wirtschaftliche Gewinne auszunutzen. Der Patient fühle sich dem Arzt gegenüber verpflichtet und stimme deshalb einer als sinnvoll angepriesenen Behandlung zu, obwohl er die Leistung auf die Schnelle gar nicht bewerten könne.

GKV-Leistung und IGeL nicht am selben Tag

Dass IGeL deutlich häufiger einer zahlungskräftigen Klientel angeboten werden, erweckt bei den Genossen den Eindruck, dass bei der Erbringung dieser Leistungen nicht die medizinische Notwendigkeit im Vordergrund steht, sondern das wirtschaftliche Interesse der Ärztin oder des Arztes. Kritisch sehen sie zudem, dass auch solche Leistungen privat in Rechnung gestellt werden, die bei medizinischer Indikation sehr wohl von den gesetzlichen Kassen bezahlt würden.

Um Abhilfe zu schaffen, will die SPD-Fraktion gesetzliche und nicht von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlte Leistungen strikt trennen. Wie MdB Mechthild Rawert erklärt, dürfen – wenn die SPD mit ihrem Antrag Erfolg hat – IGeL nicht mehr am selben Tag erbracht und abgerechnet werden wie GKV-Leistungen. Das heißt, der Patient bekommt für IGeL einen neuen Termin. Somit kann er sich ohne Druck über die Sinnhaftigkeit der Privatbehandlung informieren und die Inanspruchnahme abwägen.

IGeL sollen auch nicht mehr am Tresen oder im Wartezimmer, sondern nur in einem persönlichen Gespräch durch den Arzt offeriert werden dürfen. Darüber hin­aus werden eine umfassende Aufklärung und das Ausstellen einer Rechnung vorgegeben. Zur Pflicht gemacht wird der Abschluss eines schriftlichen Behandlungsvertrages, in dem stehen muss, warum die privat angebotene Leistung keine GKV-Leistung ist.

Schon im Wartezimmer ist per Katalog oder Plakat über die IGeL-Angebote der Praxis zu informieren. Anzugeben ist hierbei, ob die Leistung vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) geprüft wurde bzw. gerade in Prüfung ist, ob sie nur unter bestimmten Bedingungen von der Kasse erstattet wird oder ob der G-BA keinen ausreichenden therapeutischen Nutzen sieht. „Wir denken, dass diese Kategorisierung sehr nachvollziehbar ist“, sagt MdB Dr. Marlies Volkmer. Zu diesem Zweck soll der G-BA beauftragt werden, allgemein verständliche und patientenorientierte Informationen über IGeL zu formulieren.

Neben den Ärzten will die SPD auch die Krankenkassen in die Pflicht nehmen, ihre Versicherten über IGeL aufzuklären. In diesem Sinn loben die Politiker den vom GKV-Spitzenverband im Internet veröffentlichten „IGeL-Monitor“ als gutes Informationsangebot für die Patienten. Zur Aufgabe des Verbraucherzentrale Bundesverbandes soll werden, die Regierung über die Entwicklung bei IGeL auf dem Laufenden zu halten.

Verankert werden sollen die IGeL-Regelungen in den vertragsärztlichen Pflichten. Ein Zuwiderhandeln wird von den KVen sanktioniert, was bei grobem Verstoß sogar zum Zulassungsentzug führen kann.

Ausgenommen von der geplanten Regelung sind vom Patienten selbst nachgefragte spezielle Leistungen wie Reiseschutzimpfungen, das Ausstellen von Attesten oder sportärztliche Untersuchungen.

Ärzteschaft nimmt sich ebenfalls des Themas an

Nach Darstellung der SPD-Politiker basiert der Antragsentwurf, der derzeit in den Ausschüssen für Verbraucherschutz und Recht diskutiert wird, auf Gesprächen mit der Selbstverwaltung, unter anderem mit KBV-Chef Dr. Andreas Köhler sowie mit Organisationen des Verbraucherschutzes. Die KBV bestätigt, dass Dr. Köhler bei einer Expertenanhörung der SPD-Parlamentarier war – die Details des SPD-Vorschlags „sind uns jedoch nicht bekannt gewesen“, so KBV-Pressesprecher Dr. Roland Stahl. „Auch die Ärzteschaft will sich des Themas IGeL annehmen.“

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