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Verbesserte Honorare im AOK-Facharztprogramm

Gesundheitspolitik Autor: Michael Reischmann

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Zu den Besonderheiten der HzV der AOK Baden-Württemberg gehört die Verknüpfung mit Facharztverträgen. Damit auch die Module Neurologie und Psychiatrie in Schwung kommen, wurde beim Honorar nachgebessert.

Bislang konnte beim PNP-Vertrag von AOK und Bosch BKK nur das Psychotherapie-Modul starten, weil sich zu wenige Psychiater, Nervenärzte und Neurologen für den Selektivvertrag interessierten. Nun hofft Medi-Chef Dr.Werner Baumgärtner, dass sich bis Anfang November mindestens 400 Fachärzte als Teilnehmer für ein flächendeckendes Angebot gewinnen lassen, um mit dem ärztlichen Teil des PNP-Vertrags zum 1.1.2013 starten zu können.

Als Anreiz dient eine verbesserte Vergütung. Beispielsweise wurde der Diagnostikzuschlag Neurologie von 18,50 auf 30 Euro erhöht. Psychiatrische Gespräche werden in Einheiten zu jeweils zehn Minuten nun mit 17,50 (bisher 15) Euro vergütet. „Der Vertrag bildet jetzt einerseits die Erhöhung der KV-Fallwerte um circa 40 % ab und bringt gegenüber der KV ein zusätzliches Plus für alle Bereiche von circa 20 bis 30 %, wie in allen anderen Facharztverträgen“, freut sich der Medi-Vorsitzende.

Auch beim Kardiologievertrag waren AOK und Bosch BKK zu Honorarverbesserungen bereit, da der Abstand zu den KV-Fallwerten kleiner wurde. Die neue Zusatzpauschale Hypertonie (25 Euro, max. zweimal in vier Quartalen) bildet einen weiteren Versorgungsschwerpunkt ab.

Bei Patienten, die zur Diagnostik überwiesen werden, bei denen sich aber wegen der fehlenden Schwere der Erkrankung keine Zusatzziffer abrechnen lässt, kann nun einmal in vier Quartalen ein Diagnostikzuschlag (20 Euro) angesetzt werden.

Eine Hürde bei allen Honorarversprechen über dem KV-Niveau ist die gesetzliche Vorgabe, dass diese Mehrausgaben an anderer Stelle eingespart werden müssen. Belegte Patientenvorteile des Hausarzt-/Facharztprogramms sind Vorstellungsstermine innerhalb von 14 Tagen und die verbesserte kollegiale Kommunikation.

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