Apothekenreform Verschreibungspflichtiges ohne Rezept? BMG plant neue Freiheiten für Apotheken
Das BMG plant, Apotheken rezeptpflichtige Medikamente teils ohne Rezept abgeben zu lassen. Welche Neuerungen kommen könnten, zeigt ein aktueller Gesetzesentwurf.
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Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) plant eine weitreichende Reform des Apothekenrechts: Künftig sollen Apothekerinnen und Apotheker in bestimmten Fällen verschreibungspflichtige Arzneimittel auch ohne ärztliche Verordnung abgeben dürfen. Zumindest sieht dies der Referentenentwurf des Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetzes vor.
Die rezeptfreie Abgabe soll unter zwei Bedingungen möglich werden: Zum einen, wenn eine Person ein Präparat über mindestens vier Quartale hinweg regelmäßig verordnet bekommen hat und die Fortsetzung „keinen Aufschub erlaubt“. In diesen Fall ist die einmalige Abgabe der kleinsten Packungsgröße vorgesehen. Als Nachweis soll primär die elektronische Patientenakte dienen, alternativ sind andere Nachweisformen möglich – die genaue Ausgestaltung ist noch offen.
Zum anderen sollen Apotheken künftig bei akuten, unkomplizierten Krankheitsbildern selbst entscheiden dürfen, ob sie ein passendes, eigentlich rezeptpflichtiges Medikament herausgeben. Bei welchen Beschwerden und für welche Präparate das gilt, steht allerdings noch nicht fest. Das Ministerium will per Verordnung nachliefern. Ausgenommen bleiben jedoch alle Präparate, die abhängig machen können – etwa Betäubungsmittel, starke Schmerzmittel, Schlaf- oder Beruhigungstabletten. Auch für Off-Label-Verordnungen gilt weiter die Rezeptpflicht.
Das Ministerium begründet die Reform mit Effizienzgewinnen: Pro „eingespartem“ Rezept sollen für Patientinnen und Patienten etwa 45 Minuten Aufwand und für Arztpraxen rund 14 Euro an Kosten entfallen.
Neue pharmazeutische Dienstleistungen
Auch pharmazeutischen Dienstleistungen will das Gesundheitsministerium deutlich erweitern: Apotheken sollen künftig etwa zu Tabakentwöhnung sowie zu den Risikofaktoren von Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Diabetes mellitus beraten. Bei Schutzimpfungen soll sich ebenfalls einiges ändern. Nach den Plänen des BMG können Apothekerinnen und Apothker künftig alle Vakzine verimpfen, die keine Lebend-Impfstoffe sind. Eine Info dazu, welche Beratungen oder Vorsorgemaßnahmen sie erbringen, wandert in die ePA und kann dort von Ärztinnen und Ärzten eingesehen werden.
Ob all diese Maßnahmen kommen, ist offen. Der Gesetzesentwurf muss noch im Kabinett abgestimmt werden und dann den Bundestag passieren.