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Versorgungsstrukturgesetz: Kritik an Reformplänen von vielen Seiten

Gesundheitspolitik Autor: Cornelia Kolbeck

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Zur öffentlichen Anhörung zum Versorgungsstrukturgesetz kamen Mitglieder des Bundestages sowie Vertreter von 94 Verbänden und acht Einzelsachverständige. Ziel: den drohenden Ärztemangel abfangen.

Zur Diskussion standen zudem 83 Änderungsanträge von CDU/CSU und FDP sowie Änderungsanträge von den Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Grüne. Ziel des Gesetzes ist, dem drohenden Ärztemangel in Deutschland zu begegnen. Mediziner, die auf dem Land arbeiten, sollen mehr verdienen als die Kollegen in den Städten, wofür die gesetzlichen Krankenkassen jährlich rund 200 Mio. Euro an Mehrkosten aufbringen müssen.

Dem Ärztemangel begegnen: mit Regelungen zur Flexibilisierung und Planung der Versorgung

Zudem sollen spezialärztliche Leistungen in einem eigenen Sektor gebündelt werden. Die Ideen kommen im Allgemeinen gut an, wie die Anhörung und die schriftlichen Stellungnahmen zum Gesetzentwurf zeigen. Professor Dr. Wolfgang Spoerr, Jurist der Berliner Humboldt-Universität, lobte als Einzelsachverständiger, dass „große Zukunftsthemen“ aufgegriffen werden und die ärztliche Unterversorgung mit einem „innovativen Instrumentenmix“ angegangen wird.


Es gebe „viel Zuckerbrot und relativ wenig Peitsche“. Zustimmung für die „vorausblickende Steuerung“ gibt‘s ebenso von Professor Dr. Günter Neubauer, Direktor des Münchner Instituts für Gesundheitsökonomik. Auch der KBV-Vorsitzende Dr. Andreas Köhler bestätigt: Das Gesetz ist durch neue Regelungen zur Regionalisierung, Flexibilisierung und Planung der Versorgung „grundsätzlich geeignet“, die ambulante Versorgung zu verbessern. Zugleich machte die Anhörung aber deutlich, dass das Gesetz vielen nicht weit genug geht.

Versorgungsstrukturgesetz: fehlt eine Lösung zum Abbau der Überversorgung?

Johann-Magnus von Stackelberg moniert für den GKV-Spitzenverband das Fehlen einer „wirksamen Angehensweise der Überversorgung“. Die Kassen glauben nicht, dass sich Unterversorgung ohne den Abbau der Überversorgung bekämpfen lässt.


Instrumente wie Aufkauf und Stilllegen von Praxen durch die KVen seien im Gesetzentwurf zwar genannt, aber nur als Option. Sie sollten „zwangsweise vorgesehen“ werden. Auch Ilona Köster-Steinebach vom Verbraucherzentrale Bundesverband bezeichnete die Maßnahmen zum Abbau der Überversorgung, u.a. zu Befristungen von Sonderbedarfszulassungen in überversorgten Gebieten, als unzureichend.

Mit Begeisterung gegen den Ärztemangel: Nachwuchs fördern

Thomas Ballast, Vorsitzender des Ersatzkassenverbandes, äußerte grundsätzliche Zweifel daran, dass die Unterversorgung mit der Umleitung der Ärzte von überversorgten in unterversorgte Regionen beseitigt werden kann. Man müsse stattdessen den Nachwuchs – 5000 junge Ärzte jedes Jahr – begeistern und zu Landärzten machen, sagte er.


Als „zu stark an den Interessen der Leistungserbringer orientiert“ sieht die Bundesarbeitsgemeinschaft der Patientinnenstellen und -Initiativen (BAGP) den Gesetzentwurf. Probleme wie lange Wartezeiten und Bevorzugung von Privatpatienten seien von den Politikern nicht angegangen. Die BAGP forderte zugleich eine stärkere Patientenbeteiligung im gemeinsamen Bundesausschuss.

Fehlende Wettbewerbsgleichheit im spezialärztlichen Versorgungssektor

Viele kritische Stimmen gab es zum geplanten spezialärztlichen Versorgungssektor (§ 116b SGB V). Die KBV lehnt den derzeitigen Entwurf ab, da ihr die Wettbewerbsgleichheit zwischen den teilnehmenden niedergelassenen und Klinikärzten nicht garantiert erscheint. Die KBV will auch die Abrechnung bei den KVen sehen, nicht bei den Kassen.


Sie fordert eine Ausdehnung der ambulanten Qualitätskriterien auf die Klinikärzte. Auch müsste es verbindliche, präzise Vorgaben zur Überweisung durch Vertragsärzte geben. Dass laut Gesetzentwurf niedergelassene Spezialisten gemäß ihrer Fachkompetenz entscheiden sollen, wann ein Patient der besonderen spezialärztlichen Versorgung zuzuführen ist, moniert die Deutsche Krankenhausgesellschaft.

Keine Kompromisse bei der spezialärztlichen Versorgung

Geschäftsführer Georg Baum: „Es ist kaum zu erwarten, dass dann flächendeckend diese Versorgung eingeführt wird.“ Er will Kooperationsverpflichtungen und Überweisungsbindungen deshalb gestrichen sehen. Zudem sieht er den vorgesehenen 5-%-Investitionskostenabschlag zur Ausgleichung des Wettbewerbsvorteils als Kostendämpfungsmaßnahme. Jeder wisse wie gering die den Kliniken zugewiesenen Investitionsmittel seien.


Zu der Idee, den neuen § 116b aus dem Gesetzesvorhaben herauszunehmen, sagt der gesundheitspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Spahn: „Bei der spezialfachärztlichen Versorgung darf es beim Ob keine Kompromisse geben. Das ist ein strukturelles Kernelement des Gesetzes. Über das Wie und die konkreten Verbesserungsvorschläge, die in der Anhörung gemacht wurden, werden wir noch reden. Insbesondere darf es nicht zu ungesteuerten Mengenausweitungen kommen.“

Dem Versorgungsstrukturgesetz fehlt die breite Akzeptanz der Ärzteschaft

Die Anhörung machte deutlich, dass der Gesetzesentwurf weit davon entfernt ist, allseits akzeptiert zu werden. Ärzte mahnen mit Aktionen wie www.billigwirdteuer.de oder www.richtgroesse.de Änderungen an. Dass die Vorlage „den Anforderungen an ein umfassendes Maßnahmenpaket gegen medizinische Unterversorgung nur unzureichend gerecht wird“, stellte bereits der Bundesrat fest. Die Länder fordern u.a., die verbindliche Einrichtung von Strukturfonds durch die KVen vorzuschreiben.

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