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Zuschläge für ärztliche Kooperation

Gesundheitspolitik Autor: Michael Reischmann

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Forderungen nach höheren GKV-Honoraren sind das eine. Relevant ist aber auch das Leistungsgeschehen in der eigenen Praxis. Auf dem 9. Hessischen Hausärztetag ging KV-Vize Dr. Gerd W. Zimmermann auf beides ein.

Die Hausärzte in Hessen könnten beim Honorar besser dastehen, sagt Dr. Zimmermann. Zum einen schöpfen sie als Gruppe nicht ihren RLV-Topf aus (in IV/10 blieben kumuliert 5,4 Mio. Euro übrig), was aber nicht schlimm ist, da das Geld ins nächste Quartal übertragen wird. Zum andern geht es bei der HzV nicht voran; seit der Kündigung des Ersatzkassenmodells fehlen allein deswegen jährlich rund 16 Mio. Euro Volumen. Außerdem schielt man auf die HzV-Honorare in den südlichen Nachbarländern.

Das können die Kollegen allerdings ebenso wenig selbst beeinflussen wie z.B. das Notfalldienstaufkommen. Deshalb handelt die KV, indem sie die Restgelder verwendet, um damit neue freie Leistungen zu finanzieren, die sie dem RLV ausgliedert, z.B. Ergometrie, Spirometrie, Langzeit-EKG und LZ-Blutdruckmessung im Rahmen eines „kardio-respiratorischen Komplexes“.

Plausi-Kontrolle: Drei Hausbesuche pro Stunde

Beim Studium der RLV- und Honorarbescheide für das dritte Quartal sollte man auch die zum 1. April bzw. 1. Juli eingetretenen Änderungen beachten, erinnerte Dr. Zimmermann:

Hausbesuche (EBM-Nr. 01410) und Mitbesuche (01413) sind seit dem 1. April freie Leistungen. Sie wurden um über 30 % aufgewertet auf 21,03 bzw. 10,51 Euro. Allerdings wurden auch die ihnen zugrunde liegenden Zeiten um fünf bzw. zwei Minuten verlängert. Das heißt: Konnte ein Arzt bislang – ohne im Sinne der Plausi-Prüfung auffällig zu werden – vier Hausbesuche (01410) pro Stunde machen (entspricht knapp 62 Euro Honorar), sind es jetzt nur noch drei (für 63 Euro). Dr. Zimmermanns lakonischer Kommentar: Wer bei seinen Hausbesuchen schneller ist, kann sich überlegen, zwischendurch Pausen zu machen.

Der dringende Heimbesuch wird übrigens weiterhin mit 54,15 Euro honoriert, jetzt allerdings außerhalb des RLV. Sollte es bei diesen Besuchen zu einer starken Leistungsausweitung kommen, ist die KV gefordert, begrenzende Maßnahmen (Quotierung, Abschläge) vorzunehmen. Das gilt für die Gesamtheit der Hausärzte, nicht für den einzelnen.

Zum 1. Juli haben sich zum Teil die RLV-Zuschläge für Berufsausübungsgemeinschaften (BAG) und MVZ geändert. Darin steckt eine massive Förderung fachübergreifender BAG, war sich das Auditorium in Dr. Zimmermanns Seminar einig. Sein Beispiel: Ein Hausarzt und ein Endokrinologe, die 41 % der Praxisklientel gemeinsam versorgen, erhalten einen RLV-Zuschlag von 40 %.

Kein Anreiz mehr für Pseudo-Kooperationen

Ein Ziel der Zuschlags-Neuregelung ist es allerdings, insbesondere weit entfernten BAG die Zuschläge zu stutzen, indem nun auf den echten und nicht den vermeintlichen Kooperationsgrad geschaut wird.

Die Einschätzung der Seminarteilnehmer lautete: Es wird zu einer deutlichen Zunahme der gemessenen Kooperationen kommen – das ist politisch gewünscht, gefällt den Patienten und ist auch betriebswirtschaftlich sinnvoll, geht aber zulasten der RLV und QZV aller und hilft auch nicht gegen den Ärztemangel.

Dr. Zimmermann erinnerte die Kollegen daran, bei der Prävention mehr zu tun. In seiner eigenen Praxis hat der Allgemeinarzt die MFA instruiert, in den Patientenakten die Versicherten zu markieren, bei denen z.B. der zweijährige Check-up wieder an der Reihe wäre.

Der KV-Vize appellierte auch an die Zuhörer, auf Laborbudget und -bonus zu achten sowie Laborleistungen sehr gezielt zu veranlassen, um den Hausarzthonorartopf zu schonen. Seit der Umstellung zum 1. Oktober 2009 gebe es plötzlich einen hohen Bedarf an veranlassten Laborleistungen. Diese Honorare kommen allein den Laborgemeinschaften zugute, wobei diese ja eigentlich keine Gewinne machen dürfen.

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