Zulassungsentzug 147 Ärzten
wurde seit der Einführung der Nachweispflicht in das Sozialgesetzbuch im Jahr 2004 die Zulassung zur ambulanten Behandlung gesetzlich Versicherter entzogen, weil sie ihre Fortbildungspflicht auch nach einer Nachholfrist nicht entsprochen haben.
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Seit 1. Juli 2004 müssen Vertragsärzte- und Psychotherapeuten alle 5 Jahre mindestens 250 Fortbildungspunkte gegenüber ihrer KV vorweisen. Fortbildungspunkte sammeln kann man auch unter www.kirchheim-forum-cme.de.
Quelle:
KBV
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