Arzneimittel Ärzte sollen Medikationsfehler melden

Verordnungen

Ein Off-label-use zählt nicht zu den Medikationsfehlern. Ein Off-label-use zählt nicht zu den Medikationsfehlern. © J Bettencourt/peopleimages.com - stock.adobe.com

Als Medikationsfehler gilt z. B. auch, wenn eine zuvor festgestellte Unverträglichkeit nicht beachtet wurde.

Ärzte sollen nicht nur unerwünschte Arzneimittelwirkungen an die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft melden, sondern auch Fehler, die im Medikationsprozess unterlaufen sind und zu einem Schaden führen könnten oder geführt haben. 

Als Medikationsfehler gilt z. B. auch, wenn eine zuvor festgestellte Unverträglichkeit nicht beachtet wurde. Ein Off-label-use zählt jedoch nicht zu den Medikationsfehlern.

 Einen Meldebogen findet man an auf der Homepage der Arzneimitteilkommission (www.akdae.de). Die Meldung ist auch anonym möglich, haftungsrechtliche Folgen müssen Ärzte auch bei einer Namensnennung jedoch nicht befürchten.

Dieser Beitrag wurde ursprünglich auf doctors.today publiziert.