Hausarztvertrag HzV stärkt Palliativmedizin

Geld und Steuern

Auch die Delegation nichtärztlicher Aufgaben an eine Versorgungsassistentin in der Hausarztpraxis (VERAH®) wird gefördert. Auch die Delegation nichtärztlicher Aufgaben an eine Versorgungsassistentin in der Hausarztpraxis (VERAH®) wird gefördert. © Joel bubble ben - stock.adobe.com

Der Deutsche Hausärzteverband (DHÄV) und die GWQ ServicePlus AG haben den gemeinsamen Vertrag zur Hausarztzentrierten Versorgung (HzV) weiterentwickelt. Darin sollen insbesondere die Rahmenbedingungen bei präventiven Leistungen sowie in der Palliativversorgung verbessert werden.

Die neuen Leistungen umfassen unter anderem eine Palliativpauschale von 100,00 Euro pro Quartal. Darüber hinaus werden präventive Maßnahmen, wie bspw. Untersuchungen zur Krebsfrüherkennung, durch höhere Zuschläge gefördert. 

Zudem wird die Delegation nichtärztlicher Aufgaben an eine Versorgungsassistentin in der Hausarztpraxis (VERAH®) gefördert. So wird der VERAH®-Zuschlag von bisher 5,00 Euro auf 9,00 Euro angehoben. 

Der angepasste Vertrag ist ab dem 01. April 2018 vergütungswirksam. Dem bundesweiten Vertrag sind bisher 34 Betriebskrankenkassen und 2 Innungskrankenkassen beigetreten.

Quelle:
DHÄV

Dieser Beitrag wurde ursprünglich auf doctors.today publiziert.