Klimawandel Ist Ihre Praxis auf Extremwetter vorbereitet?
Es gibt Unzulänglichkeiten und Versorgungslücken.
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Die medizinische Versorgung alter und chronisch kranker Menschen – auch unter extremen Wetterbedingungen – obliegt im ambulanten medizinischen Bereich insbesondere den Hausarztpraxen und im pflegerischen Bereich den Pflegediensten und -einrichtungen. Doch es gibt Unzulänglichkeiten und Versorgungslücken. Diese gefährden jene Menschen und erzeugen einen hohen Aufwand durch die vermehrte Inanspruchnahme der Rettungsdienste und Krankenhäuser.
In den Befragungen von Hausärzten sowie Pflegediensten und -einrichtungen trat übereinstimmend zutage, dass die Mehrheit (in beiden Versorgungsbereichen mehr als 80 %) schon unter solchen Ereignissen gelitten hat und große Ängste mit diesem Thema verbindet. Aufgrund der Stellung und Organisation der beiden Bereiche bestehen große Unterschiede in den Einstellungen, Erwartungen und vollzogenen Vorsorgemaßnahmen. Darauf muss sich eine Strategie einstellen.
Die Strategie umfasst folgende Punkte:
- Die langfristige Planung und Vorbereitung der Maßnahmen für den Fall von Extremwetterereignissen in den Einrichtungen.
- Die Bereitstellung von langfristigen und aktuellen Informationen sowie Fortbildungsmaßnahmen für die beteiligten Bereiche der Versorgung.
- Die Etablierung eines Warnsystems und die Bereitstellung aktueller Informationen für die Einrichtungen und die Bevölkerung.
- Die Organisation des Zusammenwirkens verschiedener Sektoren und Einrichtungen in regionaler Kooperation, ggf. gesetzliche und untergesetzliche Regelungen.
- Bereitstellung von materiellen Mitteln, Helfern und Fahrzeugen.
Umweltforschungsplan der Bundesregierung, Forschungskennzeichen: FKZ 3712 62 207 - "Anpassung an den Klimawandel: Evaluation bestehender nationaler Informationssysteme aus gesundheitlicher Sicht - Wie erreichen wir die empfindlichen Bevölkerungsgruppen?" durchgeführt im Auftrag des Umweltbundesamtes
Beteiligte Institute: HBF - Unabhängiges Institut für hausärztliche Bildung und Forschung Dr. Sturm GmbH / Konzeption & Evaluation kommunikativer Maßnahmen, Hamburg / Umweltbundesamt, Berlin
Ausgangssituation in der hausärztlichen Versorgung
Bisher sind Maßnahmen des Katastrophenschutzes und der Versorgung bei Extremwetterereignissen nicht im QM enthalten. Im hausärztlichen Bereich sind die Ärzte weitgehend eigenverantwortlich für ihren Dienstbereich im Rahmen der Regeln der ärztlichen Selbstverwaltung. Sie sind in hohem Maße flexibel, um die Vielfalt ihrer Aufgaben erfüllen zu können, und passen sich aktuellen Anforderungen an. Diese Vielfalt der Aufgaben von der Patientenbetreuung bis hin zur gesamten wirtschaftlichen Praxisführung erschwert es ihnen, für alle Wechselfälle umfassend Vorsorge zu treffen. Das Selbstvertrauen in die Anpassungsfähigkeit ersetzt trotz aller Ängste strukturierte Vorsorgemaßnahmen. Insgesamt nimmt die Vorbereitung auf Extremereignisse einen geringen Stellenwert ein (Notfallpläne finden sich nur in 9 % der Praxen). Die alljährlich wiederkehrende (und stets gut bewältigte) Grippewelle wird von 51 % als problematischer angesehen als Extremwetterereignisse.
Andererseits gibt es keine strukturierte Anleitung oder auch nur Anregung seitens der Behörden oder der Selbstverwaltung. Das Gefühl des Alleingelassenwerdens ist ausgeprägt, geben 62 % der befragten Ärzte an.
Alles nicht so schlimm? Ergebnisse einer Befragung von Ärzten
Im Auftrag des Umweltbundesamtes wurden im Rahmen des Gesamtprojektes (siehe Kasten), unter anderem die gesundheitlichen Versorgungsstrukturen für alte und kranke Bürgerinnen und Bürger untersucht. Es sollte erheben, analysieren und Strategien entwickeln, wie auch in extremen Wettersituationen, wie z. B. bei Hitzeepisoden, Stürmen und Starkregenereignissen, Hausarztpraxen auf die Versorgung der alten und chronisch Kranken vorbereitet sind. Aus der Analyse wurden Strategien entwickelt, um auch künftig die Versorgung bei Extremwetterereignissen sicherzustellen. Man darf dabei nie davon ausgehen, dass man nur selbst betroffen ist, das Umfeld aber intakt bleibt: Die Einschränkungen betreffen alle Bereiche und können sich dadurch potenzieren. So kann eine Ärztin oder ein Arzt eben nicht damit rechnen, bei starken Behinderungen des Straßenverkehrs zusätzliche Hilfe durch den Rettungsdienst oder die ambulanten Pflegedienste zu erhalten.
Nur 10 % der an der Online-Befragung beteiligten Ärztinnen (29 %) und Ärzte (71 %) hatten noch kein ihre Praxistätigkeit beeinflussendes Extremwetterereignis erlebt. Mit 77 % sind Schnee bzw. Glätte die häufigsten Ereignisse gewesen. Das spiegelt sich dann auch bei den erlebten Behinderungen der Versorgung der Patienten: Verkehrsbehinderungen einschließlich der Nicht-Erreichbarkeit der Praxis bzw. der bedürftigen Patienten dominieren, aber auch der Stromausfall bzw. Ausfall der Telekommunikation mit jeweils einem Viertel der Betroffenen sind beachtlich. Das Patientenaufkommen wird mehr durch körperliche Störungen als durch psychische vermehrt.
Die erwartete Mehrbelastung unterscheidet sich in den Angaben der Ärzte nicht wesentlich von denen bei einer Grippeepidemie. Nur ein Drittel erwartet Unterstützung.
Schwerpunkte sind die Energieversorgung (erlitten von 22 %, befürchtet von 91 %) und die Erreichbarkeit der Praxis bzw. der Patienten unter Extrembedingungen (Verkehrsbehinderung erlitten von 72 %, befürchtet von 74 %).
Die Ärzte gaben nur zu 17 % an, insgesamt selbst gut auf Extremwetterereignisse und deren Folgen vorbereitet zu sein. Das gilt ebenso für 19 % ihrer Fachangestellten. Pläne für Ausfall der Stromversorgung liegen in 15 % der Praxen vor, für gravierende Verkehrsstörungen bei 6 %.
Die Energieversorgung wird als das größte Problem mit schweren Folgen angesehen. Insbesondere die Versorgung mit Notstromeinrichtungen wird von den Praxen nicht so nebenher zu realisieren sein. Im Interesse der lückenlosen Versorgung sollte eine Unterstützung seitens der Kostenträger in Betracht gezogen werden. Als kleine Lösung kommt in Betracht: Akku für Telefon, EDV und Not-Beleuchtung, für Großpraxen Generatoren auch für Aufzüge, Geräte, Heizung.
Information und Fortbildung zum Thema
Von den befragten Ärztinnen und Ärzten gaben 66 % an, dass die Wetterwarnungen in den Medien für sie ausreichend sind. 20 % nutzen Newsletter mit Hitze- und Unwetterwarnungen. Absprachen zur Bewältigung der Folgen von Extremwetterereignissen z. B. mit Krankenhäusern und Pflegediensten werden insgesamt selten getroffen. Aus der Gruppe der Ärztinnen und Ärzte gaben 3 % an, sich mit der kommunalen Verwaltung abgestimmt zu haben. Fortbildungen werden sowohl in Form von Seminaren und Diskussionen (42 % Zustimmung) als auch einer internetbasierten, jederzeit verfügbaren und erreichbaren Anleitung (Zustimmung bei 56 %) zur Planung eigener Maßnahmen und der sachlichen Hintergründe und zur Darstellung von Erfahrungen gewünscht.
Sinnvolle Maßnahmen
Die von unserer Forschungsgruppe vorgeschlagenen Maßnahmen betreffen verschiedene Ebenen von der Bundesebene bis zur Ebene der individuellen Betreuung vor Ort sowie unterschiedliche Behörden und Institutionen [1]. Dabei bedeutet Bundesebene nicht, dass diese Maßnahmen zwingend von Organen des Bundes (z. B. BMUB, UBA, BMG, RKI, DWD) realisiert werden müssten. Vielmehr können diese beliebigen Organisationen im zentralen Auftrag übertragen werden. Um den Aufwand zu vermindern, soll aber vermieden werden, dass einheitlich durchzuführende Maßnahmen unkoordiniert wiederholt erfunden werden.
1. Bundesebene bzw. für das gesamte Bundesgebiet zutreffende Maßnahmen
- Informations- und Warndienst für die Institutionen der Landesebene sowie zen- trale Warndienste für die Bürger und Einrichtungen (aufzusuchende Einrichtungen oder Bringdienst).
- Handbuch für den Katastrophenfall für die medizinische und pflegerische Betreuung.
- Materialien für die ärztliche Fortbildung und pflegerische Weiterbildung.
- Entwicklung von Standards für das Qualitätsmanagement in den Arztpraxen.
- Vergütungsregelungen durch KBV und Spitzenverband der Krankenkassen zum Ausgleich besonderer Belastungen der Arztpraxen.
- Planung und konzeptionelle Vorbereitung der Medienarbeit.
2. Länderebene
- Abstimmung zwischen den Ministerien in den Ländern, die am Rettungswesen und an der Sicherstellung beteiligt sind bzw. die Aufsichtspflicht ausüben.
- Gemeinsame Maßnahmenpläne dieser Institutionen für Extremwetterereignisse.
- Ggf. Modifikationen der Handbücher und Bildungsmaterialien entsprechend besonderen Aufgaben, Situationen und spezifischen Bedingungen in den Ländern.
3. Kreisebene
- Konkretisierung der Regeln des Zusammenwirkens der Versorgungssektoren und Einrichtungen.
- Einbeziehung der Extremwetterereignisse in die Katastrophen- und Notfallpläne der Krankenhäuser und pflegerischen Einrichtungen.
- Vorbereitung einer Hotline für die Gesundheitseinrichtungen zur Information, Anforderung von Hilfsdiensten, umgekehrt zur Information durch die Einrichtungen über eingetretene Störungen und Beeinträchtigungen der Versorgung.
- Ergänzende Maßnahmen zur Information und Warnung der Einrichtungen und der Bevölkerung.
4. Kommunale Ebene/regionale Verwaltung
- Regionale Zusammenkünfte über das Zusammenwirken unter besonderen Bedingungen.
- Unterstützung der Koordination von Pflegeeinrichtungen und ambulanter ärztlicher Betreuung.
- Bildung von Reserven für die Unterstützung der Versorgungseinrichtungen, insbesondere für Transportaufgaben, Koordinierung z. B. mit Taxiunternehmen, Einsatz von Fahrschulen als Reserve.
- Gewinnung von Bürgern für die gegenseitige Hilfe und weitere Maßnahmen,
- Ansprechstelle wie die Hotline auf Kreisebene.
Literatur:
1. http://www.umweltbundesamt.de/publikationen/evaluation-von-informationssystemen-zu-klimawandel-0
Autor:
Diethard Sturm
Erschienen in: Der Allgemeinarzt, 2016; 38 (11) Seite 92-94
Dieser Beitrag wurde ursprünglich auf doctors.today publiziert.