Pflegeheime Kooperation erleichtert

Praxisführung

Eine neue Regelung erleichtert nun Hausärzten die Kooperation mit einem Pflegeheim. Eine neue Regelung erleichtert nun Hausärzten die Kooperation mit einem Pflegeheim. © Peter Atkins - stock.adobe.com

Von einer Kooperation mit Pflegeheimen wurden Hausärzte vielfach abgehalten, weil bis zum Jahr 2016 eine Erreichbarkeit und Versorgung bis 22 Uhr gewährleistet sein musste.

Diese Regelung gilt jedoch seit Jahressanfang nicht mehr. Seither können die an einem Kooperationsvertrag mit einem Heim beteiligten Ärzte in den sprechstundenfreien Zeiten auch den Bereitschaftsdienst einbinden.

Quelle:
Ärzte Zeitung online

Dieser Beitrag wurde ursprünglich auf doctors.today publiziert.