Patientenakte Nicht verordnungsfähige Arzneimittel dokumentieren

Verordnungen

Nachdem es in der Vergangenheit Probleme bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen gegeben hatte, erfolgte nun eine Klarstellung seitens des  Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Nachdem es in der Vergangenheit Probleme bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen gegeben hatte, erfolgte nun eine Klarstellung seitens des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). © nmann77 - stock.adobe.com

Verordnen Ärzte in medizinisch begründeten Einzelfällen Arzneimittel, die nach der Arzneimittel-Richtlinie eigentlich nicht verordnungsfähig sind, müssen sie dies in der Patientenakte begründen.

Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) klargestellt, nachdem es in der Vergangenheit Probleme bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen gegeben hatte. Der Beschluss trat bereits Ende 2017 in Kraft.

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