Patientenakte Nicht verordnungsfähige Arzneimittel dokumentieren
Nachdem es in der Vergangenheit Probleme bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen gegeben hatte, erfolgte nun eine Klarstellung seitens des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA).
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Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) klargestellt, nachdem es in der Vergangenheit Probleme bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen gegeben hatte. Der Beschluss trat bereits Ende 2017 in Kraft.
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