Urteil Patienten dürfen sich selbst einweisen

Patientenmanagement

Krankenhäuser dürfen Versicherte, die sich ohne vertragsärztliche Einweisung mit einer Akutsymptomatik vorstellen, nicht einfach ohne Untersuchung wegschicken. Krankenhäuser dürfen Versicherte, die sich ohne vertragsärztliche Einweisung mit einer Akutsymptomatik vorstellen, nicht einfach ohne Untersuchung wegschicken. © koti - stock.adobe.com

Gesetzlich Versicherte können sich auch selbst in ein Krankenhaus einweisen, das hat das Bundessozialgericht kürzlich entschieden (Az.: B 1 KR 26/17 R).

Eine Überweisung durch einen Vertragsarzt ist nicht notwendig, damit das Krankenhaus einen Vergütungsanspruch an die Krankenkasse stellen kann. Voraussetzung ist lediglich, dass die Behandlung notwendig und wirtschaftlich ist. Das Gericht begründet dies wie folgt: Eine vertragsärztliche Verordnung ist auch außerhalb von Notfällen keine formale Voraussetzung des Anspruchs. Dies riefe Versorgungsmängel hervor und setzte die Krankenhäuser bei der Aufnahmeprüfung unzumutbaren Haftungsrisiken aus. Sie dürfen Versicherte, die sich ohne vertragsärztliche Einweisung mit einer Akutsymptomatik vorstellen, nicht einfach ohne Untersuchung wegschicken. Die hiervon abweichende Vereinbarung im niedersächsischen Landesvertrag (und in anderen Bundesländern) verstößt gegen Bundesrecht.

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