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TK und KV in Schleswig-Holstein zur Richtgrößenprüfungen

Autor: Michael Reischmann; Foto: thinkstock

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Vertragsärzte in Schleswig-Holstein, die sich von der TK über die frühe Nutzenbewertung bei Arznei-Innovationen und ihr Verordnungsverhalten informieren lassen, erhalten mehr Luft bei der Richtgrößenprüfung.

Formell tritt der Arzt einem Vertrag für rabattierte Arzneimittel bei (Prüfungsbefreiung nach § 106 Abs. 2 Satz 8 SGB V). Laut TK, die dazu einen Vertrag mit der KV Schleswig-Holstein geschlossen hat, ist das ein Novum.

Die Kasse sieht dann – quasi als Belohnung für die Informations- und Beratungsbereitschaft des Arztes – Verordnungen im Segment ihrer rabattierten Generika grundsätzlich als wirtschaftlich an und nimmt diese aus der Wirtschaftlichkeitsprüfung heraus.

Bei seinen Verordnungen bleiben dem Arzt alle Freiheiten wie bisher. KV-Chefin Dr. Monika Schliffke lobt die Vereinbarung als "ein gutes Instrument, Regressängste abzubauen". Dem Grundsatz "Beratung vor Regress" folgend will die Kasse mit den Ärzten in einen "individuellen Dialog" treten, sagt Apotheker Tim Steimle, Leiter des Fachbereichs Arzneimittel bei der TK.

Mit Beratung ist gemeint: Teilnehmende Ärzte erhalten zusätzlich zum jährlich erscheinenden TK-Innovationsreport quartalsweise den TK-Arzneimittelreport über ihre Verordnungsweise sowie die mehrfach im Jahr erscheinenden Nutzenbewertungsnews (AMNOG-News).

Der vierteljährliche Verordnungsreport zeigt z.B. auf, ob der Arzt neue Arzneimittel bei den Erkrankungen verordnet hat, bei denen das Präparat laut G-BA auch einen Zusatznutzen aufweist. Es gibt zudem Reports zu den "Top 3"-Priscus-Wirkstoffen des Arztes (nach Anzahl der TK-Versicherten) sowie zu Altoriginalen und sog. Me-too-Präparaten. Fällt der Kasse eine unzweckmäßige oder unwirtschaftliche Verordnungsweise des Arztes auf, bietet sie ein persönliches Gespräch zur Pharmakotherapie an.

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