Alte Patienten Wann sind Saftzubereitungen erlaubt?

Verordnungen

Viele betagte Patienten leiden an Grunderkrankungen wie Schlaganfall, Parkinson oder Demenz, die oft mit Beschwerden beim Schlucken einhergehen.

Die Arzneimittelversorgung in oraler Form wird dadurch erheblich erschwert. Eigentlich gibt es einen Verordnungsausschluss für Saftzubereitungen. Doch keine Regel ohne Ausnahme: Kassenärzte können geriatrischen Patienten, die an Dysphagie leiden, nach individueller Prüfung durchaus entsprechende Zubereitungen verschreiben.

 Ermöglicht wird dies durch eine Ausnahmeregelung in der Arzneimittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses, auf die die AG Dysphagie der Deutschen Gesellschaft für Geriatrie e. V. (DGG) hinweist. Demnach sind in der Anlage III der Arzneimittel-Richtlinie „Übersicht über Verordnungseinschränkungen und -ausschlüsse“ zwar Präparate und Präparatkombinationen, die von Kassenärzten nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden dürfen, gelistet.

 Doch gibt es unter Nummer 43 auch eine Ausnahmeregelung. So ist der Einsatz von Saftzubereitungen für Erwachsene „in der Person des Patienten begründeten Ausnahmen“ durchaus gestattet. Diese Ausnahmeregelung sei noch viel zu wenig bekannt und sollte im Interesse der Patienten bei entsprechender Indikation häufiger genutzt werden, so die AG Dysphagie.

Dieser Beitrag wurde ursprünglich auf doctors.today publiziert.