Schwangerschaftsabbruch Ärzte sollen informieren dürfen
Das Werbeverbot für Abtreibungen wird um einen weiteren Ausnahmetatbestand erweitert.
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Krankenhäuser, Ärzte und Einrichtungen, die straffreie Schwangerschaftsabbrüche nach § 218a Strafgesetzbuch durchführen, sollen künftig über diese Tatsache sachlich informieren dürfen z. B. auf ihren Internetseiten. Die Bundesärztekammer (BÄK) soll zudem eine zentrale Liste mit Ärzten, Kliniken und anderen Einrichtungen führen, die Abbrüche vornehmen. Die Liste soll von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung im Internet veröffentlicht werden. BÄK-Präsident Montgomery bezeichnete diesen Kompromiss als tragfähig.
Quelle:
BÄK
Dieser Beitrag wurde ursprünglich auf doctors.today publiziert.