Notdienst Auch Privatärzte müssen mitmachen

Gesundheitspolitik

Eine Kassenzulassung sei nicht Voraussetzung für die Verpflichtung, am Notdienst teilzunehmen, so das Verwaltungsgericht Düsseldorf. Eine Kassenzulassung sei nicht Voraussetzung für die Verpflichtung, am Notdienst teilzunehmen, so das Verwaltungsgericht Düsseldorf. © Sir_Oliver - stock.adobe.com

Ein niedergelassener Privatarzt ist grundsätzlich zum Notfalldienst verpflichtet. Keine Rolle spielt dabei, ob ihm zuvor die Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung entzogen wurde.

Dies hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden (AZ: 7 K 3288/16). Kammerangehörige Ärzte hätten die Pflicht, grundsätzlich am Notfalldienst teilzunehmen, wenn sie ambulant ärztlich oder zahnärztlich tätig seien, so das Gericht. Das betreffe auch niedergelassene Privatärzte. Eine Kassenzulassung sei nicht Voraussetzung für diese Verpflichtung.

Quelle:
Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV)

Dieser Beitrag wurde ursprünglich auf doctors.today publiziert.