GOÄ-Novelle BÄK zieht die Notbremse
Eigentlich hatte sich der Vorstand der BÄK am 18. März zusammengefunden, um die bis dahin erzielten Verhandlungsergebnisse bei der GOÄ-Reform endgültig abzusegnen und an das Bundesgesundheitsministerium weiterzuleiten. Doch dann kam alles ganz anders. Einer offiziellen Verlautbarung zufolge sah man nun doch noch erheblichen Diskussionsbedarf. So wurde der Entwurf eines Leistungsverzeichnisses mit angehängter Preisliste als ungenügend zurückgewiesen. BÄK-Präsident Dr. med. Frank Ulrich Montgomery versuchte das Desaster herunterzuschrauben: "Das ist ganz normal, das ist wie bei Tarifverhandlungen, da nimmt man ja auch nicht den erstbesten Vergütungsvorschlag, da muss man dann weiterverhandeln."
Hat die PKV die BÄK
ausgetrickst?
So mancher Ärzteverband sieht sich aber nun in seiner Kritik an der wenig transparenten Verhandlungsführung bestätigt. So hatte der Berufsverband der Internisten (BDI) und sein Vorsitzender Dr. med. Wolfgang Wesiak schon früh davor gewarnt, dass die Erarbeitung der GOÄ in einer Katastrophe ende, wenn das Gebührenwerk nicht absolut professionell und gemeinsam mit den Fachgesellschaften und Verbänden erarbeitet werde. Offenbar seien die Abschnitte mit den Leistungsbewertungen den Vorstandsmitgliedern der Bundesärztekammer erst spät zur Kenntnis gegeben worden. Die ersten Nachrechnungen hätten dann erschütternde Ergebnisse ans Licht gebracht mit teils überraschend starken Absenkungen, die unabsehbare Verteilungswirkungen für manche Arztgruppen bedeutet hätten. "Es drängt sich der Verdacht auf, dass sich die BÄK von der PKV hat über den Tisch ziehen lassen – und ganz offensichtlich waren selbst den wichtigen Leuten in der BÄK die Einzelheiten nicht klar", kritisierte Wesiak. Dies spreche Bände über die verfehlte Informationspolitik der Kammer.
Wird die GOÄ-Novelle noch Jahre brauchen?
Ein erstes Opfer hat die GOÄ-Krise bereits gefordert. Dr. med. Theodor Windhorst ist von seinen Ämtern als Verhandlungsführer der BÄK und als Vorsitzender des GOÄ-Ausschusses der Kammer mit sofortiger Wirkung zurückgetreten. Er möchte der Forderung nicht im Wege stehen, die GOÄ-Novelle nun zur Chefsache zu machen. BÄK-Präsident Montgomery steht nun also in der Pflicht. Er gibt allerdings zu, dass eine Verabschiedung der GOÄ-Novelle noch in dieser Legislaturperiode immer unwahrscheinlicher wird. Das gebe aber die Zeit für weitere Verhandlungen. Insofern seien alle Chancen für ein besseres Verhandlungsergebnis offen, so Montgomery. Auch die Ärzteverbände geben ihrer Hoffnung Ausdruck, dass man nun mit einem transparenten und gemeinsamen Vorgehen zwischen der BÄK und den Berufsverbänden den Karren aus dem Dreck ziehen werde.
Der Deutsche Hausärzteverband (DHÄV) bekräftigt seine Forderung, spezifische hausärztliche Leistungen in der GOÄ adäquat abzubilden. "Es muss unbedingt sichergestellt werden, dass die komplexen Leistungen, die Hausärzte beispielsweise bei der Behandlung von multimorbiden Patienten erbringen, in der GOÄ endlich angemessen dargestellt werden", sagte Ulrich Weigeldt, Bundesvorsitzender des DHÄV. Dies sei nicht ausschließlich über Gesprächsziffern möglich. Dr. Ingolf Dürr
Erschienen in: Der Allgemeinarzt, 2016; 38 (7) Seite 26
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