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Demenztest und DMP: Jede EBM-Ziffer nutzen!

Gesundheitspolitik Autor: Anouschka Wasner

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Einzelleistungen wie das geriatrische Basisassessment, der Demenztest und DMPs sind für Patienten, Kassen und Ärzte von Vorteil. Nutzen Sie sie häufiger!

Eine der Einzelleistungen, die häufiger zum Einsatz kommen könnten, ist die EBM-Ziffer 03240, das hausärztlich-geriatrische Basisassessment, so Dr. Heinz Jarmatz auf dem 27. Seminarkongress Norddeutscher Hausärzte in Lüneburg. Eine Vernachlässigung des Assessments sei auch strategisch kurzsichtig, betont er. Schließlich gehöre diese Leistung zu den ureigensten Aufgaben eines Hausarztes – und das sollte auch so bleiben.

Der relativ hohe Aufwand der Leistung lässt sich entschärfen, wenn man Leistungsinhalte an die Helferin delegiert. Sinnvoll ist es auch, das Assessment mit einem Gesundheitstest zu kombinieren, dann lohnt sich der Einsatz auf jeden Fall – medizinisch und pekuniär.

EBM-Ziffer 03240, das geriatrische Basisassessment - wie oft?

Angesetzt werden kann die Leistung einmal im Behandlungsfall (also in einem Quartal nur einmal) und im Krankheitsfall höchstens zweimal – also maximal zweimal in vier Quartalen. Diese GOP setzt keine Demenz voraus (was manche denken), darf aber nicht zusammen mit der Ziffer 03242 (Testverfahren bei Demenzverdacht) eingesetzt werden.

Stichwort Demenztest: Auch hierbei handelt es sich um eine Einzelleistung, die mehr Beachtung verdient. Sie eignet sich im Speziellen, um den Status vor und nach neuer Medikation festzustellen. Da der Test delegierbar ist, lässt sich damit auch ein eher unrentabler Hausbesuch der Helferin kompensieren.

Von DMPs in der Hausarztpraxis profitieren

Auch die DMPs könnten mehr ins Blickfeld der Hausarztpraxis rücken. Denn für Krankenkassen gilt die „2-Q-Regel“. Für den Morbi-Finanzausgleich ist es relevant, dass ein Patient über zwei Quartale hinweg eingeschrieben ist. In Niedersachsen gibt es sogar einen AOK-Bonus von 10 Euro für den Arzt für eine Einschreibung über vier Quartale. Tipp für den Hausarzt: Auch Heimbewohner einschreiben – vorausgesetzt, sie sind nicht dement.

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