
DGHO fordert Anpassung von EU-Richtlinie Krebsdiskriminierung: Überlebende sollen beim Zugang zu Krediten schneller entlastet werden

Die EU-Verbraucherkreditrichtlinie 2023/2225 verpflichtet Mitgliedstaaten, Fristen festzulegen, nach denen Gesundheitsdaten wie eine überstandene Krebserkrankung nicht mehr bei Versicherungen im Rahmen von Kreditverträgen berücksichtigt werden dürfen. Vorgesehen ist ein Zeitraum von bis zu 15 Jahren nach Ende der Behandlung.
Die DGHO und die Deutsche Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs sprechen sich in ihrer Stellungnahme zum deutschen Gesetzesentwurf für eine Fristverkürzung auf fünf Jahre aus – entsprechend der Phase der „Heilungsbewährung“.
Aktueller Wissensstand spricht gegen 15 Jahre
Begründet wird die Forderung mit dem medizinischen Fortschritt in Diagnostik, Therapie und Prävention, der zu signifikant verbesserten Überlebensraten geführt habe. Eine 15-jährige Frist sei daher nicht mehr zeitgemäß.
Die Fristen sollten zudem regelmäßig an den aktuellen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse angepasst werden. So könne die soziale und wirtschaftliche Teilhabe von Krebsüberlebenden nachhaltig verbessert werden.
Quelle:
Pressemitteilung – DGHO