Die KV muss sich vor angestellten MVZ-Ärzten nicht fürchten
Jeder fünfte Arzt – derzeit knapp 30 000 – ist inzwischen nicht mehr niedergelassen, sondern als Angestellter vertragsärztlich tätig. Diese Entwicklung lässt sich durch Wünschen nicht zurückdrehen. Denn ursächlich sind vor allem soziokulturelle Umbrüche innerhalb der Ärzteschaft selbst. Der Gesetzgeber hat mit der Ermöglichung von MVZ und flexiblen Anstellungsmodellen hierauf lediglich reagiert.
Bestes Indiz dafür ist, dass immerhin etwa jeder zweite angestellte Arzt, rund 14 000, in einer Berufsausübungsgemeinschaft oder Einzelpraxis Arbeitnehmer eines niedergelassenen Kollegen ist. Trotzdem stehen vor allem die MVZ im Fokus, wenn es darum geht, dass angestellte Ärzte als Teil der KV deren Arbeit und Selbstverständnis bedrohen.
Ursache sind vor allem soziokulturelle Umbrüche
Entzündet hat sich die Frage nicht zuletzt an den KV-Wahlen des letzten Jahres. Denn mit der KV-Mitgliedschaft ist auch das Wahlrecht verbunden. Sollen angestellte Ärzte wirklich mit gleicher Stimme wie ihre selbstständigen Kollegen über die Zusammensetzung der Selbstverwaltung entscheiden dürfen?
Diese kontrovers geführte Diskussion wurde regional sehr unterschiedlich beantwortet. Der Gesetzgeber hat nun durch eine kleine, aber klare Randnotiz im GKV-Selbstverwaltungsstärkungsgesetz für die Zukunft in § 77 III SGB V klargestellt, dass angestellte Ärzte, die mindestens zehn Wochenstunden arbeiten, vollwertige KV-Mitglieder sind.Bezogen auf die Wahlen zur KV-Vertreterversammlung könnte das in der Tat irgendwann einmal bedeuten, dass sich demokratische Mehrheiten verändern.
Ist das ein Grund für die aktuelle KV-Generation, Angst zu haben? Nein! Die kooperativen Versorger mit ihren angestellten Ärzten bilden im System keine Gegenwehr, sondern einen wesentlichen und wachsenden Teil des Fundaments, auf das eine moderne Selbstverwaltung bauen kann. Angesichts der großen politischen Brocken, mit denen sich die Ärzte befassen müssen – Budgetierung, Regresse, Minderhonorierung, um nur einige zu nennen –, sitzen alle als Betroffene, gleich ob angestellt oder niedergelassen, ohnehin im selben Boot.